Überprüfung der Heizkostenabrechnung

Die Fehlerstatistik zeigt, dass eine genaue Prüfung der Abrechnung bares Geld bedeuten kann. Trotz genauer Vorgaben durch die Heizkostenverordnung und trotz des Einsatzes professioneller Messdienstunternehmen entdecken unsere Berater bei ihren Prüfungen immer wieder Fehler.

Grundlegende Verständnisfragen zur Plausibilität des Verbrauchs können Sie am Servicetelefon der Energieberatung oder in einer persönlichen Energieberatung ganz in Ihrer Nähe klären (beides kostenlos).

Konkrete Abrechnungsfragen im Sinne der Heizkostenverordnung können Sie telefonisch in der Energie-Rechtsberatung klären (kostenlos) oder eine schriftliche Überprüfung der kompletten Abrechnung durchführen lassen (20 Euro). Achtung: Diese Auswertung können wir leider nur für Haushalte in Rheinland-Pfalz durchführen.
Heizkostenabrechnungen sind nicht immer einfach zu verstehen.

Nutzen Sie unsere Angebote, um Ihre Heizkostenabrechnung zu überprüfen:

1. unsere Checkliste zum Selbstprüfen (kostenlos)

Online bietet die Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/checkliste-heizkostenabrechnung eine kostenlose Broschüre samt Checkliste, mit der jeder seine Abrechnung überprüfen kann. In gedruckter Form ist diese Checkliste in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich.

2. Energieberatung (telefonisch oder persönlich, kostenlos)

Grundlegende Verständnisfragen zur Plausibilität des Verbrauchs (keine juristische Abrechnungsprüfung): montags 9-13 und 14-18 Uhr, dienstags und donnerstags 10-13 und 14-17 Uhr unter der landesweiten Servicenummer 0800-60 75 600 oder persönlich an einem der derzeit gelisteten Orte

3. Energie-Rechtsberatung (telefonisch, kostenlos)

Konkrete Abrechnungsfragen im Sinne der Heizkostenverordnung beispielsweise zur Ermittlung von Verbräuchen (Berechnungsmethoden) oder zur Gewichtung von Rechnungsbestandteilen: montags, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr unter der landesweiten Servicenummer 0800-60 75 500

4. Computergestützte Überprüfung (20 Euro)

Auch eine ausführliche, computergestützte Überprüfung mit schriftlicher Stellungnahme der Verbraucherzentrale ist möglich. Nach Einsendung einer Abrechnungskopie an energierecht@vz-rlp.de oder per Post (Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., Abteilung Energie, Postfach 41 07, 55 031 Mainz) erfolgt eine juristische Prüfung der kompletten Abrechnung mit schriftlicher Erläuterung anhand der geltenden Heizkostenverordnung, die beispielsweise festelgt, wie Verbräuche ermittelt oder sich Rechnungsbestandteile zusammensetzen müssen. Diese Prüfung kostet 20 Euro. Achtung: Diese Auswertung können wir leider nur für Haushalte in Rheinland-Pfalz durchführen.

Die Fehlerstatistik zeigt, dass eine genaue Prüfung der Abrechnung bares Geld bedeuten kann. Trotz genauer Vorgaben durch die Heizkostenverordnung und trotz des Einsatzes professioneller Messdienstunternehmen entdecken unsere Berater bei ihren Prüfungen immer wieder Fehler. Dies zeigt, wie sorglos zum Teil mit dem Geld der Mieter und Wohnungseigentümer umgegangen wird.

Dank der finanziellen Förderung aus dem Bundeswirtschaftsministerium und dem rheinland-pfälzischen Umweltministerium können die persönliche Beratung und die Checkliste kostenlos angeboten und der Kostenbeitrag für die schriftliche Prüfung auf 20 Euro begrenzt werden.

  • Wenn es um den Umgang mit einer fehlerhaften Abrechnung und den Dialog mit dem Vermieter geht, so unterstützt unsere Mietrechtsberatung mit Hinweisen zur Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter.

 

Preise

Die Überprüfung kostet 20 Euro.

Dieses Beratungsangebot bieten wir Ihnen in folgenden Beratungsstellen an:
Dieses Beratungsangebot bieten wir Ihnen in folgenden Beratungsstellen an: