Gut versorgt ins hohe Alter – Tipps zum Essen und Trinken

Stand:
Essen und Trinken für ältere, pflegebedürftige Menschen

Beratungsangebote für stationäre Senioreneinrichtungen, Wohn-Pflege-Gemeinschaften, mobile Dienste und für pflegende Angehörige

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Gesund alt werden – wer möchte das nicht? Genussvolles und ausgewogenes Essen und Trinken tragen wesentlich dazu bei, leistungsfähig zu bleiben und sich wohl zu fühlen. Mit zunehmendem Alter beeinflussen körperliche Veränderungen und Erkrankungen wie Demenz oder Kau- und Schluckstörungen das Ess- und Trinkverhalten. Um einem Mangel an Nährstoffen und einer häufig damit einhergehenden Fehl- oder Mangelernährung vorzubeugen, sollte der Ernährung in diesem Lebensabschnitt besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Verpflegungsverantwortliche in stationären Senioreneinrichtungen, in Wohn-Pflege-Gemeinschaften, bei mobilen Diensten aber auch pflegende Angehörige stehen hier vor großen Herausforderungen.

Module des Projekts

Das Projekt "Gut versorgt ins hohe Alter - Bedarfsgerechte Verpflegung in Einrichtungen und Wohnformen für ältere, pflegebedürftige Menschen" der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. möchte Verpflegungsverantwortliche mit folgenden Beratungsmodulen unterstützen:

Modul:     "Gut versorgt ins hohe Alter"

  • für Küchen-, Hauswirtschaft- und Pflegefachkräfte sowie angelernte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

    
Modul:    " Basisschulung -  Gut versorgt ins hohe Alter“

  • für Küchen-, Hauswirtschaft- und Pflegefachkräfte sowie angelernte Mitarbeiterinnen und pflegende Angehörige


Modul:    " Speiseplan-Check"

  • für Küchen-, Hauswirtschaft- und Pflegefachkräfte in stationären Senioreneinrichtungen


Die Angebote werden gefördert vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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