Was können Sie tun? |
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Wenn Sie einen Goldsparplan mit versprochener Treueprämie bei der Multi Invest Sachwerte GmbH abgeschlossen haben, fordern Sie die Zahlung der Treueprämie. Beharren Sie auf der vertraglich zugesicherten Auszahlung, selbst wenn die Ablehnung bereits vor einiger Zeit erfolgte. Melden Sie uns über das Beschwerdepostfach, wenn das Unternehmen Ihnen die Treueprämie dennoch nicht auszahlen will. Wir helfen Ihnen. Generell gilt bei Goldsparplänen, schauen Sie ganz genau auf die Kosten und Bedingungen. Oft sind sie völlig überteuert und nachteilig. Bevor Sie in einen Goldsparplan investieren, sollten Sie unsere Tipps und Hinweise beachten, um sicherzustellen, dass Sie nicht betrogen werden. Achten Sie auf:
Generelle Fallstricke GoldinvestmentsGoldinvestments sind sehr spekulativ und werfen keine Zinsen ab. Überlegen Sie daher gut, ob und wie viel Sie hier investieren wollen. Die wichtigsten Überlegungen dazu haben wir hier zusammengefasst. Weitere Tipps und Hinweise zur Geldanlage und Altersvorsorge finden sie hier verlinkt. |
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Weitere Informationen und Wissenswertes |
Wovor warnen wir? |
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Bis 2021 hat die Multi Invest Sachwerte GmbH aus Eschborn Verbraucher:innen in vorgedruckten Verträgen bei Abschluss eines Gold-Sparplans eine Treueprämie versprochen. In dem Vordruck entspricht die Treueprämie von 750 Euro den Abschlusskosten für Sparpläne – beispielsweise beim Kinder-Wertsicherungs-Sparplan. Diese Kosten sollten laut Eigentumsurkunde und Vertrag nach Erreichen eines Sparvolumens von 7.500 Euro erstattet werden. Eine Verbraucherin berichtete, dass ihr die Treueprämie dann aber doch nicht gewährt wurde. Zur Begründung verwies die Multi Invest Sachwerte GmbH ganz grundsätzlich auf das im Juli 2021 geänderte Vermögensanlagengesetz, wonach nun auch Goldsparpläne mit Ausschüttungen unter diese Finanzregulierung fielen. Sie behaupteten, dass sie nun bei den Sparplänen kein Geld mehr auszahlen dürften. Diese Aussage ist falsch, doch das Unternehmen hielt bis mindestens Anfang 2023 daran fest. Vertragliche Vereinbarungen müssen eingehalten und können nicht ohne weiteres einseitig verändert werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband intervenierte im Namen einer betroffenen Person, woraufhin die Multi Invest Sachwerte GmbH den Einwand zum Vermögensanlagengesetz zurückzog und sich bereit erklärte, die Treueprämie auszuzahlen. |
Ihre Erfahrungen sind wichtig!
Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können Ihre Erfahrungen sehr wertvoll sein: Schildern Sie uns Ihre Schwierigkeiten mit Unternehmen, Anbietern oder Produkten.