Terminvereinbarung online

Beratungstermine bei uns lassen sich hier ganz bequem online vereinbaren. Sie können uns aber auch anrufen oder schreiben.

Willkommen bei unserer Online-Terminbuchung!

Die Verbraucherzentrale berät sie persönlich vor Ort in den Beratungsstellen. Zusätzlich beraten wir Sie auch individuell per Telefon oder per Video. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nötig. 

Sie können auf dieser Seite ganz bequem online einen Beratungstermin vereinbaren. Sie können uns aber auch anrufen oder schreiben.

Bitte beachten Sie die Ausnahmen:

Beratungstermine zur Energeieinsparung können Sie unter 0800 60 75 600 oder energie@vz-rlp.de vereinbaren.

Beratungstermine zum Barrierefreien Bauen und Wohnen können Sie unter (06131) 28 48 71 oder barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de vereinbaren.

Zu den Themen Gesundheit und Pflege bieten wir keine Beratungstermine an. Gerne wenden Sie sich an unsere Beratungstelefone zu diesen Themen unter (06131) 28 48 123 (Gesundheit) und (06131) 28 48 810 (Pflege).

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Bitte beachten Sie, dass unsere Beratungsleistungen nur für Verbraucher (keine Gewerbetreibende) angeboten werden. Wir beraten nicht beim Kauf zwischen Privatpersonen, wenn schon ein Anwalt eingeschaltet ist, oder sobald ein Mahnbescheid eingegangen ist (Pfändung,Titel, Gerichtsverfahren).

Sollten Sie unsicher sein, wo Sie Ihre Fragen einordnen sollen oder wird zu Ihrer Frage kein passender Beratungsort angegeben, so wenden Sie sich bitte an eine unserer Beratungsstellen oder unser Servicetelefon unter der Rufnummer (06131) 2848 0.

Wenn Sie einen Folgetermin beim selben Berater vom Ersttermin buchen möchten, wenden Sie sich ebenfalls an unser Servicetelefon.

Unser Servicetelefon

Unter unserer Servicenummer können Sie einen Termin für eine Beratung vereinbaren:

(06131) 28 48 0

Oder schreiben Sie uns: info@vz-rlp.de

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.