Neue Masche von 1N Telecom: DSL-Vertrag nach Teilnahme an Gewinnspiel

Stand:
Mit einem gefälschten Online-Gewinnspiel von Aldi lockt das Unternehmen ZooLoo Verbraucher:innen in einen DSL-Vertrag mit der 1N Telecom. Wer teilnimmt, gelangt dann zu einer Auftragsbestätigung für einen Telefontarif des Düsseldorfer Unternehmens. Der Verbraucherzentrale Bundesverband warnt.
Widerruf und Kontaktaufnahme sind nicht möglich
Off
Icon Warnung

Wovor warnen wir?

 

Verbraucher:innen berichten, dass sie an Online-Gewinnspielen teilgenommen haben, die vermeintlich von Aldi veranstaltet werden. Dafür haben sie ihre personenbezogenen Daten eingegeben. In diesen konkreten Fällen ist Aldi jedoch nicht der Anbieter des Gewinnspiels.

Im Anschluss an die Gewinnspielteilnahme erhielten Verbraucher:innen eine E-Mail von der ZooLoo LLC, in der der "Auftrag zum günstigen DSL 16-Tarif" bestätigt wurde mit dem Hinweis, die ZooLoo LLC werde den Auftrag an das Unternehmen 1N Telecom weiterleiten. Sollte dies nicht gewünscht sein, müssten Verbraucher:innen widerrufen.

Verbraucher:innen sind verunsichert, ob sie unwissentlich einen DSL-Vertrag mit dem Unternehmen 1N Telecom geschlossen haben und ob sie im Falle eines unerwünschten Vertrags widerrufen müssen.

 

Was können Sie tun?

Falls Sie an einem solchen Gewinnspiel teilgenommen haben, widerrufen Sie sicherheitshalber eventuelle Vertragsschlüsse schriftlich gegenüber ZooLoo LLC und 1N Telecom und dokumentieren Sie den Widerruf mit Datum. Zudem sollten Sie den Vertragsschluss vorsorglich wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Grundsätzlich sollten Sie auf Folgendes achten:

  1. Prüfen Sie bei Online-Gewinnspielen sorgfältig den Veranstalter des Gewinnspiels. Dieser muss in den Teilnahmebedingungen und im Impressum angegeben sein.
  2. Auch URLs, die nicht mit dem Anbieter übereinstimmen, können ein Hinweis auf unseriöse Angebote sein.
  3. Seien Sie skeptisch, wenn Sie umfangreiche personenbezogene Daten angeben sollen.
  4. Lesen Sie aufmerksam die Teilnahmebedingungen und Datenschutzbestimmungen.
  5. Dokumentieren Sie gegebenenfalls die Teilnahme am Online-Gewinnspiel mit Screenshots oder Ähnliches.
Icon Informationen

Weitere Informationen und Wissenswertes
 

Beschwerdepostfach-Banner

Ihre Erfahrungen sind wichtig!

Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können Ihre Erfahrungen sehr wertvoll sein: Schildern Sie uns Ihre Schwierigkeiten mit Unternehmen, Anbietern oder Produkten.

Nutzen Sie unser kostenloses Beschwerdeformular >>


Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.