Buchtitel "Patientenverfügung": Pressematerial

Ratgeber „Patientenverfügung. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“: Wünsche rechtssicher festhalten


Off

Titelbild des Ratgebers PatientenverfügungWer gesund ist, kann sich nur schwer vorstellen, nicht mehr selbst über das eigene Leben entscheiden zu können. Doch nicht nur altersbedingt, sondern auch durch einen Unfall oder eine Erkrankung kann dies plötzlich passieren. Dann müssen Angehörige, Ärzte oder Gerichte wichtige Entscheidungen zum Beispiel über medizinische Behandlungen, finanzielle Angelegenheiten oder die Wohnsituation treffen. Doch das muss nicht so kommen: Wenn schon in gesunden Tagen mit rechtssicheren Vollmachten vorgesorgt wird, lässt das im Fall der Fälle keinen Raum für Mutmaßungen, was die oder der Betroffene dann entschieden hätte. Der aktualisierte Ratgeber „Patientenverfügung. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ der Verbraucherzentrale – inzwischen in 23. Auflage erschienen – zeigt ganz praktisch, wie „Vorsorge im Paket“ aussehen kann.

Der Ratgeber erklärt zunächst, welche Angelegenheiten in einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung geregelt werden können. Viele Menschen wissen zum Beispiel gar nicht, dass nahestehende Personen wie der Ehepartner oder die Kinder im Ernstfall nicht automatisch entscheiden dürfen, was getan oder unterlassen werden sollte. Wichtig ist jedoch nicht nur, dass die eigenen Wünsche beschrieben und Bevollmächtigte benannt werden, sondern auch das „Wie“ ist bedeutsam. So ist eine Patientenverfügung nur dann bindend, wenn sie ausreichend konkret formuliert ist. Denn ansonsten gibt es zu großen Handlungsspielraum für Angehörige oder behandelnde Ärzte. Mit Textbausteinen und Musterformulierungen unterstützt der Ratgeber, damit die eigenen Verfügungen und Vollmachten rechtssicher verfasst werden.

Der Ratgeber „Patientenverfügung. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ hat 168 Seiten und kostet 12,- Euro, als E-Book 9,99 Euro.

 

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare als E-Book (pdf) unter E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw oder Tel. 0211 / 91 380-1363

Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet.
Nahaufnahme eines Smartphones, das in einer Hand gehalten wird und einen roten, absteigenden Graphen auf dem Bildschirm anzeigt. Im Hintergrund ist ein größerer Bildschirm mit einem ähnlichen Graphen zu sehen, der ebenfalls einen Abwärtstrend zeigt.

MSCI World im Minus – Was sollten Anleger:innen jetzt tun?

Der MSCI World Index hat im Februar und März an Wert verloren. Einige Anleger:innen sind verunsichert und fragen sich, ob sie ihre ETFs verkaufen oder die Schwankungen aussitzen sollten. Wir erklären die Hintergründe der Marktentwicklung und geben Handlungsempfehlungen.
Nahaufnahme eines Rezeptscheins vom Arzt, auf dem "Privat" als Krankenkasse eingetragen ist.

Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung: Was nun?

Viele privat Krankenversicherte waren in letzter Zeit von deutlichen Beitragserhöhungen betroffen. Wir zeigen Wege, wie Sie auf einen solchen Bescheid reagieren, wo Sie eventuell Geld sparen können und nennen die jeweiligen Vor- und Nachteile.