Buchtitel "Vereinsrecht und Ehrenamt": Pressematerial

Ratgeber „Vereinsrecht und Ehrenamt“
Starthilfe für ehrenamtliches Engagement


Off

Titelbiild des Ratgebers Vereinsrecht und Ehrenamt

Vielfältig – das kennzeichnet sowohl die Beweggründe wie die Tätigkeitsfelder beim Ehrenamt. Ob in Sportvereinen, bei der Flüchtlingsarbeit, in der Kinder- oder Seniorenbetreuung oder auch bei Aktivitäten zum Tier- oder Umweltschutz: Fast jeder Dritte ist dabei. Doch ganz gleich, ob Hilfe und Unterstützung organisiert oder gesellschaftliches Miteinander gefördert wird: Ohne etwas Organisation und Regelungen geht es nicht. Der Ratgeber „Vereinsrecht und Ehrenamt“ der Verbraucherzentrale gibt hierfür das kleine Einmaleins an die Hand. Mit einem Online-Tool hilft das Buch sogar, eine individuelle Vereinssatzung zu erstellen.

Was gilt es zu beachten, wenn man einen Verein gründen will? Wie läuft eine Mitgliederversammlung ab und worüber entscheidet sie? Was ist für einen wirksamen Beschluss erforderlich? Das Buch beantwortet wichtige Fragen zum Vereinswesen. Es erläutert die Rechte und Pflichten des Vorstands und der Mitglieder, den Umgang mit Spenden und Datenschutz sowie die Versicherung von Schäden. Herzstück jedes Vereins ist die Satzung, denn in ihr werden Zweck, organisatorische Festlegungen und Regelungen zu Vorstand, zur Rolle der Mitgliederversammlung, zur Höhe von Beiträgen oder auch zum Vereinsvermögen getroffen. Schritt für Schritt wird erläutert, was hierin alles zu regeln ist. Nicht zuletzt werden Aspekte wie Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale und steuerliche Fragen behandelt.

Der Ratgeber „Vereinsrecht und Ehrenamt. Engagiert in Vereinen, Initiativen und Projekten“ hat 160 Seiten und kostet 16,90 Euro, alsE-Book 13,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Essenreste auf einem Teller

Marktcheck: kleine Portionen in der Gastronomie noch nicht Standard

Wenn Restaurantgäste zwischen verschiedenen Portionsgrößen wählen oder übriggebliebenes Essen mitnehmen könnten, würden weniger Lebensmittel als bisher im Müll landen. Doch nur wenige Restaurants nutzen bisher ihre Möglichkeiten, wie der Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt.
Justitia Gericht Urteil Recht

Klageregister eröffnet: Jetzt mitmachen bei Sammelklage gegen ExtraEnergie

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt den Anbieter ExtraEnergie. Es geht um enorme Preiserhöhungen um teilweise mehr als 200 Prozent. Mit der Sammelklage will der vzbv Rückzahlungen für Kund:innen erreichen.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks am Flughafen München für Donnerstag und Freitag (27./28.02.) an. Auch der ÖPNV wurde bereits bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.