Web-Seminar: Smartphone Sprechstunde

Stand:
Die Verbraucherzentrale bietet am 11. September um 17 Uhr eine "Smartphone Sprechstunde" an.
Wir bieten Vorträge udn Workshops zumThema digitale Medien und Telekommunikation an
Tipps und Tricks zur Smartphonenutzung
Off

Das Smartphone ist für die meisten Verbraucher*innen ein ständiger Begleiter, inklusive verschiedener Apps. Die Vorteile von Apps liegen klar auf der Hand: Sie sind schnell herunterzuladen, einfach zu bedienen und häufig kostenfrei. Doch Nutzer*innen drohen auch gefährliche Fallstricke, wie Kostenfallen und Abzockmaschen bei In-App Käufen. Zudem sind Apps Meister in Sammeln von Daten. In der „Smartphone Sprechstunde“ zeigen die Expert*innen der Verbraucherzentrale, wie Sie neugierige Apps über die Datenschutzeinstellungen und Appbeschränkungen an die Leine nehmen können. Außerdem erklären Sie, wie man über Jugendschutzeinstellungen Kinder etwa davor schützt, in teure Kostenfallen zu tappen. Teilnehmer*innen und haben darüber hinaus die Möglichkeit, in einem Chat Fragen zu stellen.

Die kostenlose, digitale Smartphone Sprechstunde findet am 11. September um 17 Uhr statt. Das Web-Seminar dauert ca. 60 Minuten.
Interessierte können sich hier (es öffnet sich eine neue Seite) anmelden.

Um teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang und Tonausgabemöglichkeit benötigt. Ideal ist ein Headset (Kopfhörer). Als Browser bitte unbedingt Firefox oder Google Chrome verwenden. Bitte beachten Sie, dass pro Person und E-Mail-Adresse nur eine Anmeldung möglich ist und der personalisierte Link, den Sie erhalten, nicht mit anderen geteilt werden kann.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.