Die Multiplikatoren

Stand:
Unsere Partner und Multiplikator:innen
Familie macht ein Selfi mit einem Smartphone.
Off

Seit Beginn des Vorgängerprojekts „Silver Surfer – Sicher online im Alter“ (Start 2011) arbeitet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit haupt- und ehrenamtlichen Multiplikator:innen, um die Inhalte möglichst vielen Personen zugänglich machen zu können. Die Multiplikator:innenen nehmen hierbei die wichtige Rolle der Vermittlung ein. Sie bieten Kurse, in denen die Inhalte pädagogisch vermittelt werden, organisieren Internet-Treffs oder kümmern sich in der Eins-zu-eins-Betreuung um Ratsuchende. So arbeitet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bereits erfolgreich mit den Volkshochschulen, den Digitalbotschafter:innen und aus Rheinland-Pfalz, Universitäten wie der Johannes Gutenberg Universität Mainz und Senioreninternetinitiativen zusammen.

Im Jahr 2021 hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz umfangreiches Unterrichtsmaterial für Multiplikator:innen erstellt und Schulungen durchgeführt. Sie haben Fragen dazu? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an smartsurfer@vz-rlp.de.

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.