Die Multiplikatoren

Stand:
Unsere Partner und Multiplikator:innen
Familie macht ein Selfi mit einem Smartphone.
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Seit Beginn des Vorgängerprojekts „Silver Surfer – Sicher online im Alter“ (Start 2011) arbeitet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit haupt- und ehrenamtlichen Multiplikator:innen, um die Inhalte möglichst vielen Personen zugänglich machen zu können. Die Multiplikator:innenen nehmen hierbei die wichtige Rolle der Vermittlung ein. Sie bieten Kurse, in denen die Inhalte pädagogisch vermittelt werden, organisieren Internet-Treffs oder kümmern sich in der Eins-zu-eins-Betreuung um Ratsuchende. So arbeitet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bereits erfolgreich mit den Volkshochschulen, den Digitalbotschafter:innen und aus Rheinland-Pfalz, Universitäten wie der Johannes Gutenberg Universität Mainz und Senioreninternetinitiativen zusammen.

Im Jahr 2021 hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz umfangreiches Unterrichtsmaterial für Multiplikator:innen erstellt und Schulungen durchgeführt. Sie haben Fragen dazu? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an smartsurfer@vz-rlp.de.

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.