Löschen von Links in Suchmaschinen: interaktive Briefvorlage

Stand:
Sie möchten, dass der Betreiber einer Suchmaschine Links bzw. Inhalte aus den Suchergebnissen löscht, weil die angezeigten Ergebnisse nicht mehr stimmen oder Sie nicht möchten, dass diese angezeigt werden? In aller Regel muss der Suchmaschinen-Betreiber die Links aus den Suchmaschinen löschen.

Bitte beachten Sie hier: Selbst wenn der Betreiber einer Suchmaschine die Inhalte aus der Suche löscht, kann es sein, dass andere Suchmaschinen oder Soziale Netzwerke diese Inhalte noch finden. Daher ist es ratsam, sich zusätzlich direkt an den Inhaber der Webseite zu wenden. Sie können hierfür unseren Musterbrief "Löschung personenbezogener Daten auf Internetseiten" nutzen.

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Wichtige Hinweise für Verbraucher

Lassen Sie sich im Zweifel persönlich beraten
Bei jeglichen Zweifeln, sowie vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung, raten wir dringend, eine Beratung in Anspruch zu nehmen - zum Beispiel in einer Verbraucherzentrale. Auf diese Weise kann eine individuelle Beurteilung erfolgen.

Bezahlen Sie Beträge, die zu Recht gefordert werden
Generell gilt: Zahlen Sie Beträge, von denen Sie wissen, dass sie zu Recht gefordert werden, unbedingt. Es ergibt keinen Sinn, einen kostenaufwändigen Rechtsstreit zu riskieren, den Sie nur verlieren können.

Reagieren Sie auf gerichtliche Schreiben
Seien Sie immer auf der Hut, ob Ihnen gerichtliche Schreiben (Mahnbescheid oder Klageschrift) zugestellt werden. Darauf müssen Sie auf jeden Fall reagieren! Ansonsten droht Ihnen eine Verurteilung - allein, weil Sie keine Maßnahmen ergriffen haben. Achten Sie auf gerichtliche Fristen und wenden Sie sich im Bedarfsfall an eine Verbraucherberatungsstelle oder an einen Rechtsanwalt.

Datenschutz

Bitte beachten Sie bei der Nutzung unserer Musterschreiben unsere Datenschutzhinweise.

Was diese Anwendung bieten kann

Diese Anwendung soll Verbrauchern einen Musterbrief für ihren Fall bieten. Ausgeschlossen ist hingegen, dass für die diesem zugrundeliegende erste Einschätzung die Gewähr übernommen werden kann, dass ihr das zuständige Gericht in einem eventuellen Verfahren folgt. Die Bewertungen entsprechen der Rechtsauffassung der Verbraucherzentralen. Alle bereitgestellten Angaben und Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt mit oben angegebenem Stand. Für die Vollständigkeit und Aktualität darüber hinaus kann keine Gewähr übernommen werden.

Aussagen zu komplexeren Sachverhalten oder in Bezug auf beschränkt oder nicht geschäftsfähige Personen (auch Minderjährige) können nicht getroffen werden. Die getroffenen Aussagen beruhen auf den Angaben, die Sie in das System eingegeben haben. Diese Angaben können von uns nicht auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden.

Interaktiver Musterbrief: Löschen von Links in Suchmaschinen

Musterbrief GeneratorHier können Sie dieses Schreiben mit unserer interaktiven Briefvorlage erstellen

Brief im Briefkasten

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Fakeshop schonentag.shop wirbt mit angeblicher vzbv-Zertifizierung

Auf der Website schonentag.shop wird das Glukoseüberwachungsgerät Glycenx mit angeblicher Zertifizierung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angeboten. Achtung: Es handelt sich wohl um einen Fakeshop!
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Sachversicherer Element Insurance: Insolvenzverfahren ist eröffnet

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 1. März 2025 das Insolvenzverfahren gegen die Element Insurance AG eröffnet. Damit entfällt zum 2. April 2025 der Versicherungsschutz der meisten Verträge, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Was das für Kund:innen bedeutet, erfahren Sie hier.
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