Silver Tipps – mit Freude online!

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Das Portal für aktive Silver Surfer mit weiterführenden Artikeln, Anleitungen und Erklärvideos zum Thema Digitalbildung
Zwei ältere Frauen auf einem Sofa schauen auf ein Tablet.
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Fundiert, verständlich und werbefrei beantwortet "Silver Tipps – mit Freude online!" (Link verlässt die Seite der Verbraucherzentrale) Fragen rund um die Themen Daten- und Verbraucherschutz.

Das Portal richtet sich an Silver Surfer, also aktive Onlinerinnen und Onliner, und bietet konkrete Informationen, Anregungen und Tipps, die den täglichen Umgang mit den neuen Medien sicher machen und Berührungsängste abbauen.
Die Seite verfügt außerdem über eine Mediathek mit Video-Reihen wie Helga hilft (Link verlässt die Seite der Verbraucherzentrale) und Reitzes Digitalkolumne (Link verlässt die Seite der Verbraucherzentrale), sowie einen Podcast. In einem Glossar werden Begrifflichkeiten mit Bezug auf das Internet von A bis Z erklärt.

Expertinnen und Experten der Stiftung MedienKompetenz Forum Südwest, der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, des SWR, sowie der Verbraucherzentralen und dem Landesdatenschutzbeauftragten aus den Ländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, SWR4, dem OK TV Mainz, dem Landesverband der Volkshochschulen Rheinland-Pfalz und dem Netzwerk sii Baden-Württemberg steuern hier Wissen bei.

Zur Website: www.silver-tipps.de (Link verlässt die Seite der Verbraucherzentrale).

 

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.