Web-Seminar: Warum ein Glasfaseranschluss sinnvoll ist

Stand:
Die Verbraucherzentrale bietet am 23. Februar um 15:00 Uhr ein Web-Seminar zum Thema "Glasfaseranschluss" an.
Ein vergrößertes Glasfaserkabel in hellem Neonblau auf dunklem Hintergrund.
Informationen und Tipps rund um den Glasfaseranschluss
Off

Eine schnelle Internetverbindung wird immer wichtiger. In zahlreichen Regionen in Rheinland-Pfalz werden derzeit Glasfaseranschlüsse geplant, verlegt und zum Teil massiv beworben. Viele Haushalte fragen daher in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale nach, ob ein Glasfaseranschluss für sie Sinn macht und worauf beim Vertragsabschluss und beim Ausbau zu achten ist.

Im Web-Seminar „Warum ein Glasfaseranschluss sinnvoll ist“ beantwortet der Telekommunikationsexperte der Verbraucherzentrale, Michael Gundall, Fragen zum Ausbau und zum Anschluss. Dabei geht er unter anderem darauf ein, ob der eigene Router weiterverwendet werden kann oder ob man einen neuen Glasfaserrouter anschaffen sollte.

Das Web-Seminar findet am 23. Februar um 15:00 Uhr statt und dauert ca. 90 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich hier anmelden (Link verlässt die Seite der VZ). Bitte beachten Sie, dass pro Person und E-Mail-Adresse nur eine Anmeldung möglich ist und der personalisierte Link, den Sie erhalten, nicht mit anderen geteilt werden kann.

Für die Teilnahme am Web-Seminar werden ein Computer/Laptop mit Internetzugang und ein Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser bitte Microsoft Edge, Mozilla Firefox oder Google Chrome verwenden. Weitere Informationen und der Link zum Web-Seminarraum werden nach der Anmeldung zugeschickt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Eine Frau blickt enttäuscht in ein Paket

Fragen zu Rückgabe, Garantie und Co.? Machen Sie den Umtausch-Check!

Wer Waren kauft – ob im Internet oder im stationären Handel – hat eine Reihe klarer Rechte. Mit unserem kostenlosen Tool finden Sie schnell heraus, wie sich typische Probleme lösen lassen und worauf Sie bei Ärger mit dem Händler bestehen können.
Key Visual zu Musterfeststellungsklage gegen Parship

Musterklage gegen Parship: Kündigung muss auch kurzfristig möglich sein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt eine Musterfeststellungsklage gegen Parship. Nutzer:innen sollen den Vertrag jederzeit fristlos kündigen können. Eine Teilnahme an der Klage ist nicht mehr möglich.