"20 Prozent weniger - mindestens!" Broschüren & Checklisten

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20 Prozent weniger - mindestens!

 

 

 

Die Broschüren

20 Prozent weniger Stromverbrauch – mindestens!

20 Prozent weniger Heizenergie – mindestens!

 

Checklisten: jeweils 15 Möglichkeiten zum Energiesparen im Überblick (mit Einsparpotentialen)

Mein persönlicher Energiesparplan - Stromverbrauch

Mein persönlicher Energiesparplan - Heizenergie

 

Energieverbrauchskennwert ermitteln und bewerten

Energieverbrauchskennwert Heizung

 


www.verbraucherzentrale-rlp.de/20prozentweniger

20 Prozent weniger - mindestens!

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Energiesparen zu Hause? 20 Prozent weniger - mindestens!

Weniger Stromverbrauch und Heizenergie? Wir zeigen jeweils 15 Möglichkeiten zum Energie sparen zu Hause.

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Energie & Bauen: Unser Beratungsangebot

Energieberatung - Bauberatung - Energierecht - Energiekosten

Entdecken Sie unser umfangreiches Beratungsangebot.

Energieberater berät Verbraucherin in einer Beratungsstelle

Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Ob Neubau oder Bestandsgebäude, ob Eigenheim oder Mietwohnung. Wir beraten fachkundig und neutral zu Heizung, Wärmedämmung, Strom und Raumklima. Kosten für Sie: keine.

Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.