"20 Prozent weniger Stromverbrauch" Nr.4: Internetrouter - Netz in der Nacht?

Der Internetrouter läuft in vielen Haushalten rund um die Uhr.
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20 Prozent weniger - mindestens!

Der Internetrouter benötigt in der Regel eine Leistung von 10-20 Watt. Das ergibt ca. 90 bis 180 kWh pro Jahr. Wer ihn nachts, zum Beispiel per Zeitschaltuhr, für 8 Stunden abschaltet, kann schon ein Drittel dieses Verbrauchs einsparen.Wenn tagsüber niemand zu Hause ist, können diese Zeiten noch ausgeweitet werden. Nachteil ist, dass in vielen Fällen auch das Festnetz-Telefon über den Router läuft. Man sollte also in diesen Zeiten auch auf die Verfügbarkeit des Festnetz-Telefons verzichten können. Wer das nicht möchte, kann zumindest das WLAN-Funknetz abschalten, wenn es nicht benötigt wird. Das kann in der Regel manuell über einen Knopf am Router oder automatisiert über die Benutzeroberfläche geschehen. Der Spareffekt ist hier aber deutlich geringer als beim vollständigen Abschalten.

www.verbraucherzentrale-rlp.de/20prozentweniger

20 Prozent weniger - mindestens!

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Energiesparen zu Hause? 20 Prozent weniger - mindestens!

Weniger Stromverbrauch und Heizenergie? Wir zeigen jeweils 15 Möglichkeiten zum Energie sparen zu Hause.

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Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung: Was nun?

Viele privat Krankenversicherte waren in letzter Zeit von deutlichen Beitragserhöhungen betroffen. Wir zeigen Wege, wie Sie auf einen solchen Bescheid reagieren, wo Sie eventuell Geld sparen können und nennen die jeweiligen Vor- und Nachteile.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.