"20 Prozent weniger Stromverbrauch" Nr.12: Heizen mit Strom-Direktheizungen?

Während in den meisten Haushalten mit Gas, Öl oder Holz geheizt wird, setzen knapp 5 Prozent auch beim Heizen auf den Energieträger Strom.
sh
Off

20 Prozent weniger - mindestens!

Zu unterscheiden sind beim Heizen mit Strom die Wärmepumpen und die Strom-Direktheizungen. Wärmepumpen können sehr effizient betrieben werden und aus einer kWh Strom 3-4 kWh Wärme erzeugen. Strom-Direktheizungen wandeln hingegen den Strom 1:1 in Wärme um. Zu diesen Direktheizungen gehören Nachtspeicheröfen aber auch Heizlüfter, Infrarotheizungen und Elektro-Radiatoren.

  • Nachtspeicheröfen

Nachtspeicheröfen wandeln günstigeren Nachtstrom in Wärme um und geben diese Wärme tagsüber zum Heizen wieder ab. Um eine solche Heizung effizient zu betreiben, ist es wichtig, die Speicheröfen nachts in Abhängigkeit der zu erwartenden Außentemperaturen nur soweit zu beladen wie nötig. Andernfalls können die Räume besonders morgens durch die Abstrahlung der Heizkörper zu stark erhitzt werden und der Stromverbrauch würde unnötig steigen. Die folgenden Werte können als Faustzahlen für die richtige Einstellung des Ladereglers genutzt werden:

Außentemperatur

Einstellung Laderegler

ca. + 10 °C

ein Drittel Ladung

ca. 0 °C

zwei Drittel Ladung

ca. -5 °C

volle Ladung

Durch die richtige Einstellung der Raumthermostate kann ebenfalls ein zu hoher Stromverbrauch verhindert werden. In Wohnräumen sind in der Regel 20 Grad ausreichend, in Schlafzimmern und Fluren reicht auch eine niedrigere Temperatur. Mittelfristig sollten Haushalte mit Nachtspeicheröfen den Umstieg auf ein anderes Heizsystem prüfen, da auch die Nachtstrom-Tarife recht teuer geworden sind.

  • Heizlüfter, Infrarotheizungen und Elektro-Radiatoren

Insbesondere in Räumen, die nur selten oder kurz beheizt werden und die nicht an ein zentrales Heizungssystem angeschlossen sind, werden teilweise elektrische Direktheizungen eingesetzt. Darüber hinaus haben steigende Gaspreise und die Sorge um die Versorgungssicherheit beim Gas viele Menschen veranlasst, sich elektrische Heizgeräte zu kaufen.

Die im Einkauf recht günstigen Geräte können sich im Betrieb allerdings als Kostenfalle entpuppen. Die Betriebskosten je kWh Wärme aus Strom sind ca. drei- bis viermal so hoch wie bei einer Gas-, Öl- oder Holzheizung. Die Nutzung solcher Strom-Direkt-Heizgeräte sollte auf das absolut notwendige Minimum beschränkt werden.

www.verbraucherzentrale-rlp.de/20prozentweniger

20 Prozent weniger - mindestens!

g

Energiesparen zu Hause? 20 Prozent weniger - mindestens!

Weniger Stromverbrauch und Heizenergie? Wir zeigen jeweils 15 Möglichkeiten zum Energie sparen zu Hause.

bühne energie telefonberatung

Energie & Bauen: Unser Beratungsangebot

Energieberatung - Bauberatung - Energierecht - Energiekosten

Entdecken Sie unser umfangreiches Beratungsangebot.

Energieberater berät Verbraucherin in einer Beratungsstelle

Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Ob Neubau oder Bestandsgebäude, ob Eigenheim oder Mietwohnung. Wir beraten fachkundig und neutral zu Heizung, Wärmedämmung, Strom und Raumklima. Kosten für Sie: keine.

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.