"20 Prozent weniger Stromverbrauch" Nr.4: Internetrouter - Netz in der Nacht?

Der Internetrouter läuft in vielen Haushalten rund um die Uhr.
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20 Prozent weniger - mindestens!

Der Internetrouter benötigt in der Regel eine Leistung von 10-20 Watt. Das ergibt ca. 90 bis 180 kWh pro Jahr. Wer ihn nachts, zum Beispiel per Zeitschaltuhr, für 8 Stunden abschaltet, kann schon ein Drittel dieses Verbrauchs einsparen.Wenn tagsüber niemand zu Hause ist, können diese Zeiten noch ausgeweitet werden. Nachteil ist, dass in vielen Fällen auch das Festnetz-Telefon über den Router läuft. Man sollte also in diesen Zeiten auch auf die Verfügbarkeit des Festnetz-Telefons verzichten können. Wer das nicht möchte, kann zumindest das WLAN-Funknetz abschalten, wenn es nicht benötigt wird. Das kann in der Regel manuell über einen Knopf am Router oder automatisiert über die Benutzeroberfläche geschehen. Der Spareffekt ist hier aber deutlich geringer als beim vollständigen Abschalten.

www.verbraucherzentrale-rlp.de/20prozentweniger

20 Prozent weniger - mindestens!

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Energiesparen zu Hause? 20 Prozent weniger - mindestens!

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Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
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Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
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Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.