"20 Prozent weniger Stromverbrauch" Nr.8: Kühl- und Gefriergeräte

Das Kühlen und Gefrieren von Lebensmitteln verursacht im Durchschnittshaushalt etwa 10 bis 15 Prozent des Strombedarfs.
k
Off

20 Prozent weniger - mindestens!

Messen Sie den Verbrauch ihres Kühl- bzw. Gefrierschrankes und vergleichen sie ihn mit neuen effizienten Modellen gleicher Größe. Die Messung sollte dabei über einen längeren Zeitraum erfolgen. Der Verbrauch schwankt und liegt zum Beispiel deutlich höher, wenn der Wocheneinkauf runtergekühlt werden muss oder im Sommer viele Getränke kaltgestellt werden. Mit einer Messung entlarven Sie auch defekte Geräte, die zwar noch kühlen, aber aufgrund von defekten Türdichtungen oder eines Ausfalls der Steuerung ständig auf Volllast laufen. Wenn ihr Kühlschrank deutlich mehr als aktuelle energieeffiziente Geräte verbraucht, sollten Sie über einen Gerätetausch nachdenken.

Um den Verbrauch so gering wie möglich zu halten, sollten dabei möglichst effiziente Geräte eingesetzt werden. Mindestens genauso wichtig, wie die Energieeffizienzklasse ist die Wahl der richtigen Gerätegröße, da große Geräte mehr Strom verbrauchen als kleinere. Bei Kühlschränken reichen in der Regel 50 Liter Nutzinhalt je Haushaltsmitglied aus.

Beachten Sie beim Aufstellen des Kühlschrankes, dass keine Wärmequelle, wie zum Beispiel Heizkörper oder Elektroherd, in unmittelbarer Nähe vorhanden ist. Je höher die Umgebungstemperatur, desto höher der Stromverbrauch. Auch auf eine gute Luftzufuhr an den Kühlaggregaten sollten Sie achten. Halten Sie immer den in der Bedienungsanleitung genannten Abstand zur Wand ein.

Bei der Nutzung von Kühl- und Gefrierschränken sollten Sie darauf achten, die Temperaturen richtig einzustellen. 7 Grad für den Kühlschrank und -18 Grad beim Gefrierschrank reichen vollkommen aus. Jedes Grad kälter erhöht unnötig den Stromverbrauch. Wenn die Türen immer nur möglichst kurz geöffnet werden, kann nicht so viel warme Luft in den Kühlraum strömen, die dann wieder abgekühlt werden muss. Auch das Füllen von nicht genutztem Volumen, z. B. mit Wasserflaschen oder Styroporblocks, reduziert den Luftaustausch beim Öffnen und damit den Stromverbrauch.

Außerdem sollten Kühlgeräte regelmäßig abgetaut werden. Eine Eisschicht auf den Kühlrippen erhöht den Stromverbrauch. Lebensmittel die in den Kühlschrank gestellt werden, sollten vorher auf Raumtemperatur abgekühlt sein. Die im Supermarkt eingekauften Kühl- und Tiefkühlprodukte transportieren Sie am besten in einer Kühltasche oder –box nach Hause. So erwärmen sich die Lebensmittel nur minimal und der heimische Kühl- oder Gefrierschrank braucht nur wenig Strom, um wieder auf die gewünschte Temperatur herunterzukühlen.

www.verbraucherzentrale-rlp.de/20prozentweniger

20 Prozent weniger - mindestens!

g

Energiesparen zu Hause? 20 Prozent weniger - mindestens!

Weniger Stromverbrauch und Heizenergie? Wir zeigen jeweils 15 Möglichkeiten zum Energie sparen zu Hause.

bühne energie telefonberatung

Energie & Bauen: Unser Beratungsangebot

Energieberatung - Bauberatung - Energierecht - Energiekosten

Entdecken Sie unser umfangreiches Beratungsangebot.

Energieberater berät Verbraucherin in einer Beratungsstelle

Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Ob Neubau oder Bestandsgebäude, ob Eigenheim oder Mietwohnung. Wir beraten fachkundig und neutral zu Heizung, Wärmedämmung, Strom und Raumklima. Kosten für Sie: keine.

Nahaufnahme eines Rezeptscheins vom Arzt, auf dem "Privat" als Krankenkasse eingetragen ist.

Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung: Was nun?

Viele privat Krankenversicherte waren in letzter Zeit von deutlichen Beitragserhöhungen betroffen. Wir zeigen Wege, wie Sie auf einen solchen Bescheid reagieren, wo Sie eventuell Geld sparen können und nennen die jeweiligen Vor- und Nachteile.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.