Kühler wohnen – Was tun gegen die Hitze?

Stand:
Web-Seminar der Verbraucherzentrale am 25. Juni um 18:00 Uhr.
Drei Klimageräte hängen außen an einer Hauswand.
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Sommer, Sonne, Hitzewelle - Was hilft im Hochsommer gegen die Hitze in der Wohnung? Ist der Wohnraum erstmal aufgeheizt ist eine Abkühlung mühsam und teuer. Das Geheimnis ist, die Hitze nicht herein zu lassen. Dafür gibt es Verhaltenstipps aber auch bauliche Maßnahmen, die Abhilfe schaffen. Im Webseminar „Kühler Wohnen – Was tun gegen die Hitze?“ erläutert Matthias Unnath, Energieberater der Verbraucherzentrale, zum Beispiel wie durch angepasstes Lüften der Wohnraum kühler bleibt. Außerdem erklärt er den Effekt der Wärmedämmung, die im Sommer die Hitze draußen lässt und im Winter dafür sorgt, dass die Wärme im Haus bleibt.

Das Webseminar findet am Mittwoch, den 25. Juni von 18 bis 19:30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich anmelden unter: https://join.next.edudip.com/de/webinar/kuhler-wohnen-was-tun-gegen-die-hitze/2469633 (externer Link).

Um teilnehmen zu können, werden ein Computer mit Internetzugang und Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser werden Mozilla Firefox oder Google Chrome empfohlen – bei anderen Brow-sern ist die Funktionalität im Web-Seminar eingeschränkt.

VZ-RLP 

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität:

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Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.