Photovoltaik – Grundlagen und Technik

Stand:
Ein Web-Seminar zum Thema Photovoltaik am 09. April um 18:00 Uhr.
Eine Familie zeigt auf eine Solaranlage auf dem Dach.
  • In vielen Haushalten in Rheinland-Pfalz wird bereits mithilfe von Sonnenenergie Eigenstrom erzeugt.
  • Das Potenzial dafür ist aber noch auf vielen weiteren Dächern vorhanden.
  • Am 09. April informiert ein Energieberater der Verbraucherzentrale in einem Web-Seminar über Grundlagen und Technik von Photovoltaikanlagen.
  • Anmeldung zum Web-Seminar unter: https://join.next.edudip.com/de/webinar/photovoltaik-grundlagen-und-technik/2469042 (externer Link)
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Viele Dächer in Rheinland-Pfalz sind ideal geeignet, um mit Sonnenenergie Strom zu erzeugen. Der selbst gewonnene Solarstrom kann vielfältig und nachhaltig genutzt werden, zum Beispiel für den Strombedarf im Haushalt, zum Betanken eines Elektroautos oder zum Heizen mit einer Wärmepumpe.

Welche Anforderungen dabei an eine Photovoltaik-Anlage gestellt werden und wie das Zusammenspiel der verschiedenen Nutzungen gelingen kann, darüber informiert der Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Paul Schmitt-Gehrke, im kostenlosen Web-Seminar „Photovoltaik - Grundlagen und Technik“ am Mittwoch, 9. April, von 18 bis 19.30 Uhr. Interessierte können sich anmelden unter: https://join.next.edudip.com/de/webinar/photovoltaik-grundlagen-und-technik/2469042 (externer Link).

Um teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang und Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser werden Mozilla Firefox oder Google Chrome empfohlen – bei anderen Browsern kann die Funktionalität im Web-Seminar eingeschränkt sein.

VZ-RLP

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität:

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Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.