Wie kommt die Sonne in Tank und Heizung?

Stand:
Ein Web-Seminar zum Thema "Solarenergie" am 14. Mai um 18:00 Uhr.
Mann lädt sein E-Auto.
Off

Auch in Rheinland-Pfalz findet man immer häufiger Photovoltaik-Anlagen auf privaten Hausdächern. Das hat einen guten Grund: Strom aus Sonnenenergie ist günstig und kann nicht nur im Haushalt genutzt werden. Auch für das Laden des Elektroautos oder das Heizen mit einer Wärmepumpe kommt der selbsterzeugte Solarstrom infrage. Gerade in Kombination lassen sich gute Synergieeffekte erzielen.

Wie das Zusammenspiel der verschiedenen Nutzungen gelingen kann, darüber informiert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Online-Vortrag „Wie kommt die Sonne in Tank und Heizung?“ am Mittwoch, den 14. Mai ab 18 Uhr. Der Energieberater Maximilian Truong erklärt unter anderem welche Ladestation im eigenen Haus sinnvoll ist, worauf es bei der intelligenten Steuerung von PV-Anlage und Wärmepumpe ankommt und welche Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich anmelden unter: https://join.next.edudip.com/de/webinar/wie-kommt-die-sonne-in-tank-und-heizung/2469558 (externer Link)

Um teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang und Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser werden Mozilla Firefox oder Google Chrome empfohlen – bei anderen Browsern ist die Funktionalität im Webseminar eingeschränkt.

VZ-RLP

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität:

Logo BmWiLogo Ministerium Klimaschutz, Umweltschutz, Energie und Mobilität rlp

 

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.