FaktenCheck Nr. 1: Autark Heizen mit Wärmepumpe, PV-Anlage und Stromspeicher?

"Unabhängiges Heizen nur mit der Sonne" wird gerne versprochen. Aber kann ein Wohnhaus mit Wärmepumpe, Solarstromanlage und Speicher wirklich völlig autark von Stromnetz und Energieversorgern werden?
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Autark Heizen mit Wärmepumpe, Photovoltaik und Stromspeicher: Realität oder Mythos?

  • Viele Verbraucher träumen von einer autarken Energieversorgung, doch wie realistisch ist das?
  • Eine vollständige Autarkie ist aktuell nicht möglich, vor allem aufgrund der begrenzten Solarstromproduktion im Winter - dem Zeitraum, in dem der Strombedarf der Wärmepumpe am größten ist.
  • Effiziente Maßnahmen wie Dämmung und der Einsatz von Energiespargeräten können den Autarkiegrad erhöhen, aber eine völlige Unabhängigkeit vom Stromnetz bleibt unerreichbar. Zudem können überdimensionierte Batteriespeicher die Wirtschaftlichkeit verschlechtern.
  • Finden Sie hier die Fakten über autarkes Heizen und wie Sie Ihren Autarkiegrad sinnvoll maximieren können.
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Energie & Bauen: Unser Beratungsangebot

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Energieberater berät Verbraucherin in einer Beratungsstelle

Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Ob Neubau oder Bestandsgebäude, ob Eigenheim oder Mietwohnung. Wir beraten fachkundig und neutral zu Heizung, Wärmedämmung, Strom und Raumklima. Kosten für Sie: keine.

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.