Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vergleicht die Anschaffungskosten beider Systeme, die Förderung, Finanzierung sowie die Kosten des laufenden Betriebs. Außerdem schätzt sie die Wirtschaftlichkeit ein und zeigt die Vor- und Nachteile der verschiedenen Heizungen im Detail auf.
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) benennt verschiedene Heizungsvarianten, die die künftigen Anforderungen zur Nutzung erneuerbarer Energien erfüllen. Dazu gehört auch die mit Strom betriebene Infrarotheizung. Alle Arten von Stromdirektheizungen haben eines gemeinsam: Strom wird durch einen Widerstand geleitet, der sich dabei deutlich erwärmt. Diese Wärme wird an die Wohnräume direkt abgegeben, um diese aufzuheizen. So genannte Infrarotheizungen zeichnen sich durch einen etwas höheren Strahlungsanteil bei der Wärmeabgabe aus. Dazu muss man wissen, dass alle Heizungssysteme ihre Wärme sowohl in Form von Strahlung als auch durch Erwärmung der vorbeiströmenden Luft abgeben. Die Systeme unterscheiden sich konstruktions- und temperaturbedingt durch unterschiedlich große Anteile der beiden Wärmeabgabearten.
Mancher Hersteller suggeriert, dass Infrarotheizungen ihre Energie nur in Strahlungsform abgeben. Dem ist nicht so.
Es ist jedoch nicht so, dass Infrarotheizungen ihre Energie nur in Strahlungsform und andere Heizungssysteme nur in Form von Wärmeübertragung an die vorbei strömende Luft abgeben, wie mancher Hersteller suggeriert. Auch die hin und wieder zu findende Behauptung, dass Infrarotheizungen wesentlich energiesparender seien, weil sie nur Bewohner und Oberflächen durch ihre Strahlung aufwärmten, ist daher nicht haltbar. Hierzu gibt es auch keine belastbaren Studienergebnisse.
Es bleibt also dabei, dass der Energiebedarf eines Hauses oder einer Wohnung während der Heizperiode durch die Verluste über die äußere Hüllfläche des Hauses sowie den Warmwasserbedarf bestimmt wird. Jede Art von Heizung muss diesen Energiebedarf decken, der durch den Dämmstandard und das Nutzerverhalten bestimmt wird, um behagliche Verhältnisse in den Räumen zu gewährleisten.
Eine Stromdirektheizung hat den Vorteil, dass so gut wie keine Verluste bei der Erzeugung und Verteilung der Heizwärme entstehen. Sie ist außerdem gut und schnell regelbar. Auch ihre Investitionskosten sind ähnlich niedrig wie bei einer einfachen Gasbrennwertheizung. Der große Nachteil sind ihre hohen Betriebskosten. Strom ist drei- bis viermal so teuer wie Erdgas und im Gegensatz zur strombetriebenen Wärmepumpe kann eine Stromdirektheizung aus einer Kilowattstunde Strom maximal eine Kilowattstunde Wärme erzeugen. Eine Wärmepumpe schafft die dreifache Wärmemenge. Eine moderne Gasheizung erzeugt etwa 0,9 Kilowattstunden Wärme aus einer Kilowattstunde Erdgas.
Über 20 Jahre betrachtet ist eine Infrarotheizung ein sehr teures Heizsystem.
Anhand eines Beispielgebäudes vergleicht die Verbraucherzentrale die Infrarotheizung mit der einfachen Erneuerung der Gasheizung. Dabei berücksichtigt sie die Anschaffungskosten beider Systeme sowie die Kosten des laufenden Betriebs. Ergebnis: „Über 20 Jahre betrachtet ist eine Infrarotheizung ein sehr teures Heizsystem“, erklärt Hans Weinreuter, Fachbereichsleiter Energie und Bauen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Ihr Einsatz macht nur in sehr gut gedämmten Gebäuden wie etwa Passivhäuser ökonomisch Sinn. Daran ändert auch ein steigender CO2-Preis für Heizöl und Erdgas nichts“.
Weitere Details sowie die zugehörigen Zahlen und angenommenen Randbedingungen für diese Bewertung können der dreiseitigen Übersicht „Gasheizung oder Infrarotheizung?“ mit vielen Daten und Grafiken entnommen werden.
Sie wohnen in Rheinland-Pfalz? Im Rahmen unserer Beratungsaktion „Heizung mit Zukunft“ bewerten wir Ihre individuelle Situation im jeweiligen Gebäude und geben Empfehlungen zu Sparmaßnahmen und Heizungstechnik. Einfach Datenbogen ausfüllen und per E-Mail an uns schicken. Ein Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erläutert dann die Auswertung in einem anschließenden Beratungsgespräch.