Ernährungs- und Verbraucherbildung für Übungsleiter und Trainer

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Die Verbraucherzentralen haben in Zusammenarbeit mit einigen Landessportbünden das mehrteilige Seminarpaket "Mehr Ernährungskompetenzen im Sport - Ernährungs- und Verbraucherbildung für Übungsleiter und Trainer" entwickelt.
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Lebensmittel für Sportler werden heute in Supermärkten, Drogerien oder gleich im Fitnessstudio angeboten. Durch ihre Aufmachung erwecken sie nicht selten den Eindruck, dass schon ihr Verzehr die Figur formen und die Muskeln wachsen lassen könnte.

Aber: Der Begriff "Sportlerlebensmittel" ist gesetzlich nicht definiert. Als Sportlerlebensmittel werden sowohl herkömmliche Lebensmittel als auch Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel verkauft. Vorsicht ist bei Sportlerlebensmitteln aus dem Internet geboten. Hier können nicht deklarierte, gesundheitsschädliche Stoffe - ggf. Dopingsubstanzen - enthalten sein.

Benötigen Sportler extra Nahrungsergänzungsmittel oder Proteinpulver um fit zu sein? Was sollte man vor und nach dem Training essen? Dies sind nur zwei von vielen Fragen, die die Verbraucherzentrale in Seminaren zum Thema "Lebensmittel und Ernährung im Sport" für Übungsleiter und Trainer aufgreift.

Das Seminarpaket besteht aus insgesamt neun Modulen, die flexibel eingesetzt werden können. Jedes Kapitel beginnt mit einer Vorstellung aktueller wissenschaftlicher Ergebnisse und kurzen, prägnanten Informationen. Am Ende jedes Theorieabschnittes folgen Vorschläge für die praktische Umsetzung eines Themas. Zudem sind an entsprechender Stelle Verweise zu den notwendigen Materialien - von Handouts über PowerPoint-Präsentation bis hin zu den erforderlichen Utensilien für die Umsetzung der Seminarmethoden - eingefügt. Eine detaillierte Checkliste gibt darüber hinaus einen Überblick über die benötigten Seminarmaterialien.

Folgende neun Module stehen zur Verfügung:

Vorsprung durch leistungsgerechte Ernährung: Essen in Training und Wettkampf

Sportliche Durstlöscher: Trinken und Getränke

Fair Play für die Konsumenten: Lebensmittelkennzeichnung

Verlockende Angebote mit Nebenwirkungen: Lebensmittelwerbung rund um den Sport

Nur bedingt ein Gewinn: Sportlerlebensmittel

In vielen Fällen ein Eigentor: Nahrungsergänzungsmittel im Sport

Wettlauf gegen die Pfunde: Abnehmen und Gewichtsmanagement

Mitunter rekordverdächtig riskant: Konsum- und Essverhalten im Sport

Mit Zwischenmahlzeiten ins Finale: Verpflegung bei Wettkämpfen und Vereinsveranstaltungen

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.