Die Mitarbeiterinnen der Rechts-Beratung Pflege und Wohnen im Alter informieren und beraten
- zu allen Fragen rund um die Pflegeversicherung, z.B. die Leistungen der Pflegeversicherung wie Pflegegeldzahlung, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen
- zum Verfahren zur Einordnung in einen Pflegegrad einschließlich der Unterstützung im Widerspruchsverfahren
- zu Verträgen und Abrechnungen von ambulanten Pflegediensten und stationären Einrichtungen
Sie geben Basisinformationen zu den Themen
- Vorsorgeverfügungen: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
- Hilfe rund um die Uhr durch osteuropäische Haushaltshilfen
- Hilfe zur Pflege durch die Sozialhilfe und Elternunterhalt
Außerdem nimmt die Rechts-Beratung Pflege und Wohnen im Alter die Aufgaben der landesweiten Informations- und Beschwerde-Hotline nach § 14 Absatz 4 LWTG wahr. Sie ist dabei Anlaufstelle für Beschwerden zum Leben und Wohnen in Pflegeeinrichtungen. Hier arbeiten die Mitarbeiterinnen vertrauensvoll mit der zuständigen Behörde, dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, zusammen.
Dieses Angebot wird finanziert vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.
Telefonische Beratung unter (06131) 28 48 810 (Mo-Fr 10-13 Uhr und Do 14-17 Uhr). Außerhalb der Sprechstunden erreichen Sie unseren Anrufbeantworter.
Schriftliche Anfragen per Email an: pflege@vz-rlp.de oder per Telefax (06131) 28 48 685
oder per Post an:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Postfach 41 07
55 031 Mainz
Im Bereich Pflege bieten wir keine persönliche Beratung an, sondern lediglich eine telefonische und schriftliche Beratung!