Die Mitarbeiterinnen der Rechts-Beratung Pflege und Wohnen im Alter informieren und beraten
- zu allen Fragen rund um die Pflegeversicherung, z.B. die Leistungen der Pflegeversicherung wie Pflegegeldzahlung, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen
- zum Verfahren zur Einordnung in einen Pflegegrad einschließlich der Unterstützung im Widerspruchsverfahren
- zu Verträgen und Abrechnungen von ambulanten Pflegediensten und stationären Einrichtungen
Sie geben Basisinformationen zu den Themen
- Vorsorgeverfügungen: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
- Hilfe rund um die Uhr durch osteuropäische Haushaltshilfen
- Hilfe zur Pflege durch die Sozialhilfe und Elternunterhalt
Außerdem ist die Rechts-Beratung Pflege und Wohnen im Alter Anlaufstelle für Beschwerden zum Wohnen in Pflegeeinrichtungen. Hier arbeiten die Mitarbeiterinnen vertrauensvoll mit der zuständigen Behörde, der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG, zusammen.
Dieses Angebot erfolgt in Kooperation mit den 135 Pflegestützpunkten in Rheinland-Pfalz sowie der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG (BP-LWTG) und wird finanziert vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.
Telefonische Beratung unter (06131) 28 48 810 (Mo-Fr 10-13 Uhr und Do 14-17 Uhr). Außerhalb der Sprechstunden erreichen Sie unseren Anrufbeantworter. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.
Schriftliche Anfragen per Email an: pflege@vz-rlp.de oder Telefax (06131) 28 48 685
per Post an:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Postfach 41 07
55 031 Mainz
Im Bereich Pflege bieten wir keine persönliche Beratung an, sondern lediglich eine telefonische und schriftliche Beratung!