Hilfsmittel sind besondere Gegenstände.
Diese Gegenstände helfen Menschen im Alltag.
Sie sind für Menschen mit Krankheiten oder Behinderungen gemacht.
Zum Beispiel:
• Rollatoren
• Rollstühle
• Prothesen
• Hör-Geräte
• Seh-Hilfen und Brillen
• Kompressions-Strümpfe
• Inkontinenz-Produkte
Die Verbraucherzentrale wünscht sich,
dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.
Deswegen gibt es die Informationen jetzt auch in Leichter Sprache.
Dieser Text ist eine Zusammenfassung von einem längeren Text.
Das heißt: Es gibt noch weitere Informationen zu diesem Thema.
Den längeren Text können Sie hier lesen: Hilfsmittel - Was ist das?
Der längere Text ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.
In diesem Text erklären wir:
Pflege-Hilfsmittel
Inkontinenz-Produkte sind Sachen für Menschen mit Blasen-Schwäche.
Oder für Menschen mit Darm-Schwäche.
Wichtig:
Dieser Text gilt für Menschen, die gesetzlich krankenversichert sind.
Er gilt nicht für Menschen, die privat krankenversichert sind.
Sind Sie privat versichert?
Dann schauen Sie in Ihren Vertrag mit der privaten Krankenkasse.
Denn: Die Hilfsmittel bekommen Menschen von ihrer Krankenkasse.
Wenn die Hilfsmittel
• bei der Behandlung einer Krankheit helfen.
• eine Behinderung verhindern.
• eine Behinderung ausgleichen.
Das steht so im Gesetz.
Es werden nur Gegenstände bezahlt,
die die Menschen im Alltag wegen ihrer Krankheit oder Behinderung dringend brauchen.
Zum Beispiel: einen Rollstuhl.
Aber: Es gibt auch Gegenstände,
die Menschen nicht von der Krankenkasse bekommen.
Die Krankenkasse bezahlt keine Sachen,
die alle Menschen für ihren Alltag brauchen.
Zum Beispiel: ein Telefon.
Diese Gegenstände heißen Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens.
Sie sind keine Hilfsmittel
Wie bekommen Sie die Hilfsmittel?
Die Hilfsmittel bekommen Sie von der Krankenkasse.
Manchmal kauft die Krankenkasse für Sie die Hilfsmittel.
Oder die Krankenkasse leiht das Hilfsmittel aus.
Leihen bedeutet: Das Hilfsmittel gehört ihnen nicht.
Aber Sie können das Hilfsmittel für eine bestimmte Zeit benutzen.
Die Krankenkasse bezahlt die Leih-Gebühr.
Vielleicht brauchen Sie auch Hilfe bei dem Hilfsmittel.
Zum Beispiel:
• wenn das Hilfsmittel gewartet werden muss
• wenn das Hilfsmittel kaputt ist
• wenn Sie lernen sollen, das Hilfsmittel zu benutzen
Die Krankenkasse bezahlt diese Hilfen.
Manche Hilfsmittel verbrauchen Strom.
Die Krankenkasse bezahlt auch die Stromkosten.
Wie bekommen Sie die Hilfsmittel?
Die Hilfsmittel bekommen Sie von der Krankenkasse.
Manchmal kauft die Krankenkasse für Sie die Hilfsmittel.
Oder die Krankenkasse leiht das Hilfsmittel aus.
Leihen bedeutet: Das Hilfsmittel gehört ihnen nicht.
Aber Sie können das Hilfsmittel für eine bestimmte Zeit benutzen.
Die Krankenkasse bezahlt die Leih-Gebühr.
Vielleicht brauchen Sie auch Hilfe bei dem Hilfsmittel.
Zum Beispiel:
• wenn das Hilfsmittel gewartet werden muss
• wenn das Hilfsmittel kaputt ist
• wenn Sie lernen sollen, das Hilfsmittel zu benutzen
Die Krankenkasse bezahlt diese Hilfen.
Manche Hilfsmittel verbrauchen Strom.
Die Krankenkasse bezahlt auch die Stromkosten.
Wie beantragen Sie ein Hilfsmittel?
Zuerst brauchen Sie eine Verordnung von Ihrem Arzt.
Man sagt auch: ein Rezept.
Achten Sie darauf:
Ihr Arzt muss genau schreiben:
• Was brauchen Sie für ein Hilfsmittel?
• Warum brauchen Sie das Hilfsmittel?
Sie müssen dann einen Antrag stellen.
Der Antrag ist ein Brief an die Krankenkasse mit der Verordnung.
Die Krankenkasse prüft den Antrag.
Die Krankenkasse sagt dann:
- Ja, Sie bekommen das Hilfsmittel
oder
- Nein, Sie bekommen das Hilfsmittel nicht.
Was tun bei Ablehnung von der Krankenkasse?
Manches Mal ist es so:
Die Krankenkasse schickt eine Ablehnung.
Das bedeutet:
Die Krankenkasse möchte Ihnen das Hilfsmittel nicht geben.
Dann können Sie einen Widerspruch machen.
Das heißt:
Sie schreiben an die Krankenkasse,
dass Sie nicht mit der Ablehnung einverstanden sind.
Und dass die Krankenkasse den Antrag noch einmal prüfen soll.
Für den Widerspruch haben Sie 1 Monat Zeit.
Wo bekommen Sie Ihr Hilfsmittel?
Oft ist es so: Die Krankenkasse hat ihren Antrag genehmigt.
Das heißt: Sie bekommen das Hilfsmittel.
Die Krankenkasse sagt Ihnen:
Sie bekommen Ihr Hilfsmittel von einem bestimmten Anbieter.
Zum Beispiel von einem bestimmten Sanitäts-Haus.
Welche Kosten müssen Sie selbst bezahlen?
Sie müssen bei Hilfsmitteln eine Zuzahlung bezahlen.
Das ist ein kleiner Teil von den Kosten für das Hilfsmittel.
Das ist wie bei Medikamenten.
Oder bei einem Krankenhaus-Aufenthalt.
Kinder bis zum 18. Geburtstag müssen nichts bezahlen.
Ab dem 18. Geburtstag müssen Sie 10 Prozent von den Kosten bezahlen.
Sie müssen mindestens 5 Euro bezahlen.
Und Sie müssen höchstens 10 Euro bezahlen.
Manche Menschen müssen keine Zuzahlungen bezahlen.
Sie sind von den Zuzahlungen befreit.
Mehr Informationen dazu bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Von der Krankenkasse bekommen Sie im Normalfall ein
Standard-Hilfsmittel.
Das heißt:
Es ist ein einfaches Hilfsmittel.
Ohne zusätzliche Funktionen.
So ein Hilfsmittel muss Ihnen das Sanitätshaus zeigen.
Sie wollen aber ein besseres Hilfsmittel?
Zum Beispiel mit mehr Funktionen?
Diese Hilfsmittel sind auch teurer.
Dann müssen Sie mehr Geld bezahlen.
Die Krankenkasse zahlt nicht mehr Geld.
Das nennt man dann Aufzahlung.
Manchmal braucht man einen bestimmten Gegenstand im Alltag.
Und der Gegenstand hilft auch bei der Behandlung.
Zum Beispiel: orthopädische Schuhe.
Dann muss man einen Eigenanteil zahlen.
Der Eigenanteil ist dann so viel wie der Preis für normale Schuhe.
Den Eigenanteil müssen Sie selbst bezahlen.
Was sind Pflege-Hilfsmittel?
Pflege-Hilfsmittel sind Sachen für die Pflege zu Hause.
• Sie helfen bei der Pflege.
• Sie lindern Beschwerden.
• Sie machen eine pflegebedürftige Person selbstständiger.
Zum Beispiel ein Pflegebett.
Das Pflegebett ist verstellbar.
Deshalb ist es einfacher eine Person dort zu waschen als in einem normalen Bett.
Pflege-Hilfsmittel bekommen Sie von der Pflegekasse.
Dafür müssen Sie einen Pflegegrad haben.
Es gibt die Pflegegrade 1 bis 5.
Wie beantragen Sie ein Pflegehilfsmittel?
Sie müssen bei der Pflegekasse einen Antrag stellen.
Dafür müssen Sie sagen:
Was für ein Pflegehilfsmittel brauchen Sie?
Warum brauchen Sie das Hilfsmittel?
Die Pflegekasse prüft den Antrag.
Dann sagt die Pflegekasse:
Sie bekommen das Pflegehilfsmittel.
Oder: Sie bekommen das Pflegehilfsmittel nicht.
Dann können Sie einen Widerspruch machen.
Das heißt:
Sie schreiben an die Pflegekasse,
dass Sie nicht mit der Ablehnung einverstanden sind.
Und dass die Pflegekasse den Antrag noch einmal prüfen soll.
Für den Widerspruch haben Sie 1 Monat Zeit.
Sie wissen nicht, ob die Krankenkasse oder die Pflegekasse zuständig ist?
Das macht nichts.
Sie können den Antrag bei der Krankenkasse oder bei der Pflegekasse stellen.
Dort wird beides geprüft.
Die Prüf-Gruppe Altenkirchen hat den Text geprüft.
Dudweilerstraße 72
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0 681 93 62 15 05
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Der Zeichner ist Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
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www.leicht-lesbar.eu
Hinweis:
Ein Computer hat diesen Text in Leichte Sprache übertragen.
Wir benutzen ein Computer-Programm.
Das Programm heißt: SUMM AI.
Das Programm hilft uns.
So können wir Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Hier können Sie mehr darüber lesen.
Die Infos sind in Leichter Sprache.
Wir schreiben in dem Text nur die männliche Form.
Zum Beispiel: Berater.
Weil das leichter zu lesen ist.
Gemeint sind aber immer auch alle Menschen.
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