Lunch & Learn: Der Weg zum Pflegegrad

Stand:
Ein Lunch & Learn der Verbraucherzentrale am 16. April um 12.30 Uhr
Eine ältere Frau sitzt auf der Couch. Vor ihr steht ein Laptop. Sie blickt nachdenklich darauf. Auf dem Tisch vor ihr liegen Unterlagen.
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Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, müssen diese vorher beantragt werden. Wie hoch die Leistungen der Pflegeversicherung sind, richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Der Medizinische Dienst (MD) oder ein anderer Gutachterdienst ermittelt ihn in einer Begutachtung. Die Pflegekasse teilt Ihnen dann den Pflegegrad durch einen Bescheid mit. Wir erläutern Schritt für Schritt, wie Sie hierbei vorgehen sollten. 

Das Lunch & Learn findet am 16. April um 12:30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenlos.

Interessierte können sich hier anmelden (externer Link). Bitte beachten Sie, dass pro Person und E-Mail-Adresse nur eine Anmeldung möglich ist und der personalisierte Link, den Sie erhalten, nicht mit anderen geteilt werden kann.

Für die Teilnahme am Web-Seminar werden ein Computer/Laptop mit Internetzugang und ein Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser bitte Firefox, Edge oder Google Chrome verwenden.

VZ-RLP

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
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