- Pflegebedürftige Menschen können Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, wenn für sie ein Pflegegrad festgestellt wurde.
- Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben zum Verfahren viele Fragen.
- Anmeldung zum Web-Seminar unter: https://join.next.edudip.com/de/webinar/weg-zum-pflegegrad/2512090 (externer Link)
Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, müssen diese vorher beantragt werden. Wie hoch die Leistungen der Pflegeversicherung sind, richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Der Medizinische Dienst (MD) oder ein anderer Gutachterdienst ermittelt ihn in einer Begutachtung. Die Pflegekasse teilt Ihnen dann den Pflegegrad durch einen Bescheid mit. Wir erläutern Schritt für Schritt, wie Sie hierbei vorgehen sollten.
Das Lunch & Learn findet am 16. April um 12:30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenlos.
Interessierte können sich hier anmelden (externer Link). Bitte beachten Sie, dass pro Person und E-Mail-Adresse nur eine Anmeldung möglich ist und der personalisierte Link, den Sie erhalten, nicht mit anderen geteilt werden kann.
Für die Teilnahme am Web-Seminar werden ein Computer/Laptop mit Internetzugang und ein Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser bitte Firefox, Edge oder Google Chrome verwenden.
VZ-RLP
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