Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

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Hier finden Sie kostenlose Online-Vorträge zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Selbst bestimmen - sicher vorsorgen
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Worum geht es im Online-Vortrag?

Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheit nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.

Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden.

In den Online-Vorträgen zeigen die Verbraucherzentralen, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können. Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die ihre Vertretung in rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten selbst regeln wollen. Die Online- Vorträge können Sie unabhängig von Ihrem Wohnort bundesweit buchen.

Termine und Anmeldung

Hier finden Sie demnächst die Termine für die Fokuswoche Vorsorge im Jahr 2025.

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Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.
Frau überlegt: soll sie Nahrungsergänzungsmittel kaufen oder nicht

vzbv-Papier: 10 Punkte für mehr Verbraucherschutz in den ersten 100 Tagen

Viele Verbraucher:innen sorgen sich zunehmend wegen steigender Kosten, vor allem bei Lebensmitteln und Energie. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat daher ein Sofortprogramm mit zehn Forderungen an die künftige Bundesregierung erstellt, die sie in den ersten 100 Tagen angehen soll.
Grafische Darstellung: Links im Bild eine wütende Frau, rechts daneben ein Smartphone, auf dem die Seite dein-rundfunkbeitrag.de zu sehen ist, daran ein roter Kreis mit Euroscheinen. Ganz rechts befindet sich ein großes rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

dein-rundfunkbeitrag.de verlangt Geld für kostenlosen Service

Über die Webseite dein-rundfunkbeitrag.de stellt ein privates Unternehmen Verbraucher:innen Online-Formulare für die Kontaktaufnahme zum Beitragsservice der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten zur Verfügung. Für die Übermittlung der Formulare an den Beitragsservice verlangt die Firma 39,99 Euro.