- Ab Januar müssen Gastronomen, Lieferdienste und Caterer Mehrwegbehälter als Alternative anbieten.
- Für kleinere Betriebe gilt das nicht, aber sie müsen mitgebrachte Gefäße akzeptieren.
- Mehrwegbehälter werden über ein Pfandsystem ausgegeben.
Anbieter von Speisen und Getränken zum Mitnehmen sind ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegverpackungen anzubieten. Dadurch könnte sich der Verpackungsmüll durch Takeaway-Einwegsverpackungen in Zukunft erheblich reduzieren. Eine Ausnahme sind kleine Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Diese müssen zwar keine Mehrwegbehälter zur Verfügung stellen, allerdings müssen sie der Kundschaft ermöglichen, mitgebrachte Behälter befüllen zu lassen.
Von dem Gastronomiebetrieb bereitgestellte Gefäße kosten meist ein Pfand. Dieses bekommen Verbraucher:innen zurück, wenn sie die Behälter wieder abgeben. Der Betrieb ist dafür verantwortlich, dass alle Gefäße hygienisch einwandfrei sind. Wichtig bei diesen Tauschsystemen ist, dass die Kund:innen die geliehenen Behältnisse möglichst zeitnah zurückbringen und nicht zu Hause ansammeln. So können Engpässe vermieden werden.
Die Betriebe müssen gut sichtbare und lesbare Informationen zu den Mehrwegverpackungen anbringen, zum Beispiel auf Schildern, Plakaten oder Thekenaufstellern. Dies ist wichtig, um möglichst viele Menschen über die Neuerung des Verpackungsgesetzes zu informieren und in Zukunft Verpackungsmüll einzusparen.