Fehler in Heizkostenabrechnungen

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Verbrauchsabhängige Abrechnung sensibilisiert den Verbraucher für den eigenen Energieverbrauch und regt zum Sparen an. Erfassung und Abrechnung müssen allerdings den gesetzlichen Vorgaben und den tatsächlichen Gegebenheiten sowie dem Verbrauch folgen.
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Die verbrauchsabhängige Abrechnung sensibilisiert den Verbraucher für den eigenen Energieverbrauch und regt zum Sparen an. Erfassung und Abrechnung müssen allerdings den gesetzlichen Vorgaben und den tatsächlichen Gegebenheiten sowie dem Verbrauch folgen, damit die verbrauchsabhängige Messung und Abrechnung nicht an Akzeptanz in der Bevölkerung verliert.

Das Projekt „Aufbau eines Marktwächters Energie (A-MWE 2017/2018)“ prüfte 1.046 Heizkostenabrechnungen aus den Jahren 2011 bis 2017, die der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vorlagen, hinsichtlich des Vorliegens, der Art und der Häufigkeit von Fehlern.   Ergebnis: Mehr als 2/3 aller untersuchten Heizkostenabrechnungen sind fehlerhaft bzw. klärungsbedürftig. Fehlerhafte bzw. klärungsbedürftige Heizkostenabrechnungen stellen damit weiterhin ein Problem dar, wie bereits eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2010 offenbarte.

Eine erste exemplarische Untersuchung von 329 Heizkostenabrechnungen auf fünf der von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz identifizierten Fehler, die der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern seit 2014 bis 2017 vorlagen, zeigt darüber hinaus, dass mehr als die Hälfte der von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern untersuchten Heizkostenabrechnungen fehlerhaft bzw. klärungsbedürftig waren.
Neben der gezielten Befähigung der Verbraucher durch Aufklärung in den Verbraucherzentralen und anderen Beratungseinrichtungen, mögliche Fehler in der eigenen Heizkostenabrechnungen selbst zu identifizieren, erscheint es zukünftig sinnvoll,

  • kritische und schwer nachvollziehbare technische Details der Heizkostenabrechnung zu konkretisieren,
  • Musterabrechnungen mit Erläuterungen sowie verbrauchergerechte Checklisten zur Verfügung zu stellen,
  • Qualitätsstandards für die Erstellung von Heizkostenabrechnungen einzuführen
  • sowie Messdienstunternehmen aufzufordern, Eigentümer auf offensichtliche Fehler und fehlende Plausibilität der Daten hinzuweisen.

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