Mahnungen, Briefe von einem Inkassobüro und schließlich Post vom Amtsgericht: Wer einen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid erhält, sollte unbedingt handeln!
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Das Wichtigste in Kürze:
- Kommt ein Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid von einem Gericht, sollten Sie die Forderung genau prüfen und unbedingt reagieren.
- Das Gericht prüft vorher nicht, ob die Forderung berechtigt ist. Halten Sie sie für unberechtigt, müssen Sie Widerspruch oder Einspruch einlegen!
- Aussitzen ist keine Lösung, sondern macht die Lage noch schlimmer.
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Gerade bei Rechnungskäufen passiert es schnell, dass eine Rechnung in Vergessenheit gerät. Kommen dann aber Mahnungen und Inkassoforderungen von dem Unternehmen und Sie ignorieren auch diese, kann es passieren, dass Ihnen per Post in einem gelben Umschlag ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird. Jetzt müssen Sie unbedingt handeln.
Mahnbescheid bekommen, was nun?
Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie mit dem Schreiben vom Gericht umgehen sollen, können Sie sich an den folgenden Schritten orientieren:
Schritt 1
Prüfen Sie die Berechtigung der Forderung.
Nur weil Sie einen Mahnbescheid erhalten, heißt das nicht zwangsläufig, dass die Forderung auch berechtigt ist. Mahnbescheide werden im elektronischen Verfahren beim zuständigen Mahngericht beantragt. Diesen Antrag kann jeder stellen, der behauptet, dass Sie eine Zahlung nicht beglichen haben. Gerichte prüfen nicht, ob die erhobenen Forderungen überhaupt berechtigt sind. Es ist also für die Gerichte gar nicht klar, ob Sie den Antragsteller:innen tatsächlich auch das Geld schulden. Ein Gericht leitet ein Mahnverfahren ein, wenn der Gläubiger (also die Person oder das Unternehmen, das Geld fordert) die Gerichtsgebühren zahlt und die Formalien erfüllt hat.
Schauen Sie deshalb genau nach, ob Sie den Antragsteller:innen vielleicht tatsächlich noch Geld schulden, weil Sie beispielsweise eine Rechnung vergessen haben.
Wichtig für Ehepaare: Häufig werden im Mahnbescheid beide als Schuldner bezeichnet, obwohl nur einer von beiden die Schulden gemacht hat. Wenn Sie glauben, nichts mit den Schulden Ihrer Partnerin oder Ihres Partners zu tun zu haben, lassen Sie sich dazu beispielsweise von der
Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes beraten und prüfen Sie, ob Sie für diese Schulden tatsächlich verantwortlich sind. Wenn nicht, legen Sie unbedingt Widerspruch ein. Damit schützen Sie Ihr persönliches Vermögen vor dem Zugriff der Gläubiger.
Schritt 2 (optional)
Reagieren Sie unbedingt auf den Mahnbescheid.
- Berechtigte Forderung begleichen: Veranlassen Sie die Zahlung, wenn Sie das Geld tatsächlich schulden. Kontaktieren Sie, wenn nötig, das Unternehmen und fragen Sie, ob eine Ratenzahlung möglich ist. Wenn Sie die Forderung beglichen haben, ist das Verfahren abgeschlossen und Sie müssen nichts weiter tun.
- Unberechtigter Forderung widersprechen: Mit dem Schreiben senden die Gerichte auch ein Formular. Dieses müssen Sie im Falle Ihres Widerspruchs ausfüllen und so abschicken, dass es innerhalb von zwei Wochen, nachdem Sie den Brief vom Gericht bekommen haben, beim Gericht ankommt. In dem Formular können Sie folgende Optionen auswählen:
Insgesamt widersprechen: Sie sollten immer dann Widerspruch einlegen, wenn Sie sich sicher sind, dass zu Unrecht Geld von Ihnen gefordert wird. Der Gläubiger muss dann im Prozess beweisen, dass er eine berechtigte Forderung gegen Sie hat. Haben Sie angeblich offene Rechnungen bereits bezahlt, können Sie das zum Beispiel mit Kontoauszügen nachweisen.
Teilweise widersprechen: Sie können auch einem Teil der Forderung widersprechen und den Rest der Forderung begleichen. Geben Sie dann im Formular genau an, welchem Teil des Anspruchs Sie widersprechen. Kontrollieren Sie unbedingt die Rubrik Zinsen. Häufig ist zwar die Hauptforderung korrekt, aber die Zinsen sind überhöht. Oder: Die Hauptforderung ist berechtigt, aber es werden unzulässige Inkassokosten erhoben. (Siehe auch Fragen und Antworten unten)
Schritt 3
Was passiert nach dem Widerspruch?
Nach einem Widerspruch erhalten Sie nicht in jedem Fall noch mal eine weitere Benachrichtigung. Sollte die Person, die Geld von Ihnen fordert, allerdings trotz Ihres Widerspruches das Geld weiterhin verlangen, kommt es zu einem Zivilprozess. In diesem müssen die Antragsteller:innen genau begründen, warum die Zahlung berechtigt ist. Sie dagegen sollten stichhaltig darlegen können, weswegen Ihrer Meinung nach der Anspruch nicht besteht.
Die nun wesentlich höheren Kosten des Verfahrens, also Gerichtsgebühren und eventuelle Anwaltskosten trägt am Ende die Person, die im Prozess unterliegt.
Holen Sie vor einem Prozess am besten anwaltlichen Rat ein. Denn einen Zivilprozess können Sie auch aus formellen Gründen verlieren – zum Beispiel wenn Sie eine Frist versäumen.
Mahn- und Vollstreckungsbescheide werden oft vor allem dann beantragt, wenn die Antragsteller:innen damit rechnen, dass ihre Schuldner:innen sich nicht wehren. Sie kommen damit gerade bei den Menschen durch, die sich im Dschungel der Bürokratie nicht gut zurechtfinden. Denn viele dieser Bescheide werden nur deshalb wirksam, weil sich die Empfänger:innen nicht rechtzeitig um die gerichtlichen Briefe gekümmert haben. Werfen Sie Post vom Gericht deshalb nicht einfach weg! Sie tun sich damit keinen Gefallen, sondern machen die Angelegenheit noch schlimmer.
Wenn Sie die Forderung ignorieren droht der Vollstreckungsbescheid
Sollten Sie nicht auf den Mahnbescheid reagieren, kann als zweiter Brief ein Vollstreckungsbescheid folgen. Dies ist Ihre allerletzte Chance, einen Besuch vom Gerichtsvollzieher zu verhindern. Sie können gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen. Ein Vordruck dafür liegt dem Bescheid aber nicht bei. Sie müssen den Einspruch selbst schreiben und Ihr Brief muss innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Bescheids beim Gericht ankommen.
Haben Sie auch diese Zwei-Wochen-Frist verstreichen lassen und sich nicht beim Gericht gemeldet, können Sie sich kaum noch wehren. Auch wenn die Forderungen des Gläubigers völlig überzogen sind, kann dieser mit einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid das Geld durch den Gerichtsvollzieher eintreiben lassen.
Mahnbescheid: Eine kurze Videoerklärung
Weitere Fragen und Antworten zum gerichtlichen Mahnverfahren
- Wie finde ich heraus, ob die Zinsen oder Gebühren in einem Mahnbescheid zu hoch sind?
Ob die Zinsen überhöht sind, können Sie anhand einer groben Faustregel überprüfen: Gläubiger dürfen mit Ihren Zinsforderungen in der Regel nur 5 Prozent über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank liegen. Beruht die geforderte Summe auf einem Immobilien-Darlehen, so liegt der zulässige Zins sogar nur bei 2,5 Prozent über dem Basiszins. Wie hoch der aktuelle Basiszins ist, können Sie auf der Internetseite der Bundesbank in Erfahrung bringen.
Beispiel: Im Juni 2021 lag der Basiszinssatz bei -0,88 Prozent. Das heißt, dass für eine Forderung gegen einen Verbraucher maximal + 5, also 4,12 Prozent Zinsen verlangt werden durften.
Hinweis: Mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale können Sie Inkassoforderungen kostenlos überprüfen lassen. Sie erfahren dann, ob die Höhe der Kosten gerechtfertigt ist oder sie unter Umständen überhaupt nicht zahlen müssen.
Wenn Ihnen die Zinsforderungen oder Gebühren zu hoch vorkommen, sollten Sie so schnell wie möglich in eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale kommen.
- Kann ich einen Widerspruch einlegen, um Zeit für die Rückzahlung zu gewinnen?
Legen Sie keinen Widerspruch ein, wenn Sie wissen, dass die Forderungen gegen Sie wirklich bestehen. Die Gegenseite – also die Antragsteller:innen des Mahnbescheids –, kann danach in ein Klageverfahren übergehen.
Achtung: Hier fallen weitere Verfahrenskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) an, die Sie am Ende zahlen müssen, wenn Sie den Prozess verlieren. Spielen Sie nicht auf Zeit, sondern lassen Sie sich möglichst schnell beraten!
- Was kann ich tun, wenn ich den Vollstreckungsbescheid aus guten Gründen erst zu spät gelesen habe?
Haben Sie die Zwei-Wochen-Einspruchsfrist des Vollstreckungsbescheids versäumt, weil Sie z. B. schwer erkrankt oder verreist waren und nicht mit einem gerichtlichen Schreiben rechnen mussten, können Sie bei Gericht die so genannte "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen. Das müssen Sie unverzüglich tun, nachdem der Grund weggefallen ist, der Sie daran gehindert hat, Widerspruch oder Einspruch einzulegen. Erklären Sie in einem Brief, warum Sie nicht rechtzeitig aktiv werden konnten. Legen Sie nach Möglichkeit Belege bei (zum Beispiel ein ärztliches Attest, eine Bestätigung vom Krankenhaus über Ihren Aufenthalt, eine Bahnfahrkarte, eine Hotelquittung oder eine eidesstattliche Versicherung des Mitfahrers als Beleg für eine Reise). Vergessen Sie nicht, den Einspruch mitzuschicken!
Für Rheinland-Pfalz ist das gemeinsame Mahngericht der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland mit Sitz in St.-Veit-Str. 38, in 56727 Mayen, zuständig. Hier können Sie auch fachliche Fragen per Mail unter agmy@ko.jm.rlp.de oder per Telefon unter 0261/4030 stellen.