Cybercrime - wachsende Gefahr im Netz

Pressemitteilung vom
Kriminelle verlegen ihre dunklen Machenschaften zunehmend ins Netz. Auch Privatpersonen geraten ins Visier von Betrüger:innen.
Die Verbraucherzentrale gibt wichtige Tipps, mit denen sich Jede und Jeder effektiv vor Datenklau, Viren und unsicheren Netzwerken schützen kann.
Zwei Hände halten ein geöffnetes, silbernes Schloss. Unter den Händen ist ein aufgeklappter Laptop zu sehen.
Internetkriminalität
  • Kriminelle verlegen ihre dunklen Machenschaften zunehmend ins Netz. Rund 144 Millionen neue Schadprogramm-Varianten sind nach Angaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Jahr 2021 entstanden.
  • Auch Privatpersonen geraten ins Visier von Betrüger:innen. Ob per Phishing-Mail, über einen Fake-Shop oder durch ein „geleaktes“ Passwort – es gibt viele Maschen, um an Daten und damit an Geld zu gelangen.
  • Mit guter Vorsorge kann man Cyberkriminellen das Leben schwerer machen. Auf ihrer Internetseite bietet die Verbraucherzentrale gibt  wichtige Tipps, mit denen sich Jede und Jeder effektiv vor Datenklau, Viren und unsicheren Netzwerken schützen kann.
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Seit Jahren beobachten IT-Sicherheitsexpert:innen mit wachsender Sorge, wie sich die organisierte Kriminalität im Netz zunehmend ausbreitet und immer professioneller wird. Trotzdem ist eine Mehrheit der Verbraucher:innen nur sehr unzureichend auf Angriffe aus dem Netz vorbereitet. Ein Beispiel: Nach einer Umfrage des Statistikportals Statista kennen fast 90 Prozent der Internetnutzer:innen den Passwortmanager, aber nur ein Drittel setzt ihn auch praktisch ein. Ein Passwortmanager unterstützt dabei, sichere Passwörter zu erstellen und sich diese ohne Zugriff für Dritte zu merken. Auf ihrer Internetseite stellt die Verbraucherzentrale, unterstützt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, jetzt Informationen für einen effektiven Schutz bereit.

„Wer es versäumt seinen digitalen Haushalt ausreichend gegen Gangstergruppen aus dem Netz abzusichern, dem drohen mannigfache Gefahren durch Cybercrime“, so Maximilian Heitkämper, Fachbereichsleiter Digitales und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „In unseren Beratungen hören wir regelmäßig von hohen Geldverlusten, weil Kriminelle das Online-Banking geknackt haben oder in Online-Shops mit fremden Zahlungsdaten auf Shoppingtour gegangen sind. Aber auch der Verlust sämtlicher Online-Accounts oder persönlicher Daten auf dem heimischen Computer ist an der Tagesordnung.“

Damit es zu diesem Super Gau nicht kommt, lohnt es sich, ein wenig Zeit in effektive Abwehrmaßnahmen zu investieren. Man muss kein IT-Profi sein und sich tagelang in komplexe Computerprogramme einlesen. Es geht viel einfacher.
Auf ihrer neuen Themenseite erklärt die Verbraucherzentrale Schritt für Schritt, wie man sich gezielt und effizient vor Cybercrime schützen kann. Zudem werden die gängigsten kriminellen Maschen erklärt und was man tun sollte, wenn es doch zu einem Cyber-Angriff gekommen ist.

Damit dies nicht geschieht, wird ein Vorsorgekonzept angeboten: Die Verbraucherzentrale zeigt anhand von drei konkreten Abwehrmaßnahmen, wie man sich im Vorfeld absichert - durch sichere Passwörter und Passwortmanager, Zwei-Faktor Authentifizierung (2FA) und einer 3-2-1-Datensicherungs-Strategie.
Oberste Maxime ist es, die vier Grundregeln der IT-Sicherheit zu verinnerlichen und
•    niemals auf unbekannte Links und Anhänge zu klicken
•    Banking und Online Käufe nur mit 2FA und nicht aus öffentlichen WLAN Netzwerken durchzuführen
•    für jeden Account ein eigenes Passwort zu nutzen sowie
•    Software Updates regelmäßig auszuführen und das Antiviren- Programm aktuell zu halten.
In einem Podcast erklärt Maximilian Heitkämper zudem kurz und knapp, wie man sich vor Cyberangriffen durch Ransomware schützen kann.

Fragen rund um das Thema Cybercrime beantwortet die Verbraucherzentrale telefonisch unter (06131) 28 48 888 (montags 10 bis 16 Uhr) oder per Mail unter telekommunikation@vz-rlp.de .
VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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