Genug Betrug: Schockanrufe mit Künstlicher Intelligenz

Pressemitteilung vom
Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale geben Tipps, wie Sie sich schützen können
Frau schaut besorgt auf Smartphone
Off

Immer wieder versuchen Betrüger mit sogenannten Schockanrufen, an Geld oder Wertsachen der Angerufenen zu gelangen. Sie täuschen am Telefon eine Notsituation vor, die angeblich schnelles Handeln erfordert. So wollen sie die mit der Situation überforderten Angerufenen dazu bringen, Geld zu überweisen oder Bargeld und Wertsachen an sie zu übergeben. Die Anrufer:innen geben sich meist als verwandte Person oder als ein mit dem Vorgang betrauter Polizeibeamter aus.

Das Landeskriminalamt (LKA) und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz machen darauf aufmerksam, dass sich die Kriminellen beim Telefonbetrug auch die Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz (KI) zunutze machen könnten. Die Betrüger haben durch die Nutzung von KI die Option, Stimmen nachzustellen, die täuschend echt nach den angeblichen Verwandten klingen. Das soll die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die Angerufenen tatsächlich glauben, eine ihnen nahestehende Person am Telefon zu haben, die dringend Hilfe braucht und Geld benötigt. Den Betrug zu erkennen wird für die Angerufenen umso schwieriger. Die Stimmen nachahmen könnten die Täter zum Beispiel mit Audioaufnahmen aus sozialen Medien, beispielsweise durch das Sprechen einer Person in einem Video.

Wie kann man sich vor den Betrügern schützen? Das LKA und die Verbraucherzentrale geben folgende Tipps:

  • Seien Sie misstrauisch. Bestehen Zweifel an der Echtheit eines Anrufs, sollte das Gespräch beendet werden.
  • Rufen Sie die vermeintlich anrufende Person unter der Ihnen bekannten Nummer zurück.
  • Stellen Sie Fragen, deren Antwort nur die echte Person kennen kann.
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an Unbekannte.
  • Erstatten Sie Anzeige, wenn Sie Opfer von Betrügern geworden sind.
  • Gehen Sie möglichst sparsam mit persönlichen Informationen in sozialen Netzwerken um.


Weitere Informationen zu Betrug mit Schockanrufen finden Sie auf der Internetseite der Polizei (Link verlässt die Seite der Verbraucherzentrale).

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
mehrere Küken stehen in einem Stall auf Stroh

Verbraucher lehnen Kükentöten ab und wünschen sich klare Informationen

Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen von Dezember 2020 zeigt, dass die Mehrheit der befragten Personen Kükentöten ablehnt. Sie wollen außerdem deutlich erkennen, was hinter Hinweisen wie "ohne Kükentöten" steckt.
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.