Genug Betrug: Vorsicht Fake-Shop

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt geben Tipps zum sicheren Onlineshopping
Ein Smartphone mit einem Werbeangebot auf dem Display und Werbebotschaften drum herum.
Off

Ohne Maske kein Einlass, teilweise lange Schlangen vor den Läden, geschlossene Umkleidekabinen - all das hat viele Konsumenten bewogen, in den vergangenen Wochen vermehrt online einzukaufen. Zudem steht der Vorweihnachtsverkauf vor der Tür und viele werden ihre Weihnachtseinkäufe vor dem Hintergrund der aktuellen Situation online tätigen. Zahlreiche Online-Shops werben im Internet mit unschlagbar günstigen Preisen. Doch Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich nicht blenden lassen: Denn hinter einigen Schnäppchen verbergen sich Kriminelle, die mit gefälschten Internet-Verkaufsplattformen, sogenannten Fake-Shops, Einkäufer abzocken wollen. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben im Rahmen der Präventionskampagne "Genug Betrug" Tipps und Hinweise, wie man sich vor dieser Abzocke beim Online-shopping schützen kann.

Fake-Shops sind auf den ersten Blick schwer von seriösen Online-Verkaufsplattformen zu unterscheiden. Real existierende Webseiten werden von den Betrügern einfach kopiert und wirken auf den ersten Blick oft seriös. Dazu werden gerne Produkte angeboten, die in anderen Online-Shops vergriffen sind, oder die Waren werden zu einem günstigeren Preis als anderswo angeboten. Eins haben alle Fake-Shops gemeinsam: Die Bezahlung erfolgt über die riskante Vorauskasse, warnt LKA-Präventionsexperte Michael Krausch: "Die Vorauskasse ist gefährlich, weil Sie das Geld überweisen müssen, noch bevor Sie die Ware erhalten. Für Betrüger ist das ideal, da Sie das Geld im Nachhinein auch meist nicht zurückerlangen können." Zwar wird auf manchen Seiten auch eine andere, sicherere Bezahlmethode angeboten. Will man diese jedoch auswählen, erscheint der Hinweis, dass diese Methode aus technischen Gründen gerade nicht möglich sei. Auf diese Weise werden Verbraucher dann doch zur Zahlung per Überweisung verleitet.

Nach der Bezahlung wird entweder nichts oder Ware mit minderwertiger Qualität geliefert. Oft täuschen die Händler sogar Lieferschwierigkeiten vor und vertrösten Betroffene wochenlang, um sie daran zu hindern, weitere Schritte einzuleiten. In anderen Fällen ist der Anbieter überhaupt nicht mehr erreichbar und reagiert auch nicht mehr auf E-Mails.

Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt geben sieben einfa-che Tipps zum Schutz vor Fake-Shops:

  • Impressum und Kontaktmöglichkeiten kontrollieren

Betreiber von Online-Shops sind verpflichtet, auf ihrer Internetseite ein Impressum vorzuhalten und darin unter anderem den Firmennamen, die geographische Adresse und eine E-Mail-Adresse anzugeben. Unstimmigkeiten im Impressum oder fehlende Kontaktdaten können ein Hinweis darauf sein, dass es sich um einen Fake-Shop handelt. Ist auf der Internetseite überhaupt kein Impressum vorhanden, sollte auf gar keinen Fall dort bestellt werden.

  • Bewertungen kritisch hinterfragen

Vor dem ersten Kauf gilt es, sich über den Ruf des Unternehmens zu informieren. Kundenbewertungen können gefälscht sein. Hier gilt es misstrauisch zu bleiben. Informieren Sie sich bei unterschiedlichen Bewertungsportalen und sozialen Medien, ob Verbraucher bereits negative Erfahrungen mit diesem Shop machen mussten. Holen Sie sich ein Meinungsbild ein.

  • Gütesiegel auf Echtheit prüfen

Verwendet der Shop ein Gütesiegel, kann durch einen Mausklick auf das Siegelemblem überprüft werden, ob der Online-Shop es rechtmäßig verwendet. Bei frei erfundenen, nichtssagenden Labels ist Vorsicht geboten. Unter http://internet-guetesiegel.de/ (Link verlässt die VZ-Seite) sind vertrauenswürdige Siegel zusammengestellt.

  • Sichere Zahlungsmethoden wählen

Sichere Zahlungsmethoden bieten einen guten Schutz. Am sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt einer Rechnung oder das Erteilen einer Einzugsermächtigung, also die Zahlung per Lastschriftverfahren. Teilweise ist es auch möglich über Zahlungsdienstleister die Zahlung erst nach 14 Tagen zu veranlassen. Zahlen Sie nicht mit riskanten Zahlungsmethoden wie der Vorauskasse, wenn Sie den Onlineshop nicht kennen.

  • Günstige Preise hinterfragen

Wird das Produkt auffallend günstiger angeboten als in anderen Shops, ist Skepsis angebracht.

  • Bestellbutton muss korrekt sein

Um den Bestellvorgang abzuschließen, muss der Bestellbutton mit der Aufschrift "Zahlungspflichtig bestellen", "Jetzt kaufen" oder "Zahlungs-pflichtig buchen" beschriftet sein. Sollte es auf dem Bestellbutton nur "Anmelden" oder "Bestellen" heißen, ist Vorsicht geboten.

  • Vorsicht bei vergriffener Ware

Hinweise darauf, dass die Ware im Lager vorhanden ist und als sofort lieferbar deklariert ist, obwohl sie auf anderen Seiten nicht mehr lieferbar ist oder nur nach langer Lieferzeit wieder, sind ein weiteres Indiz für einen Fake-Shop.

Wer Opfer eines Fake-Shops geworden ist, sollte Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten und sich umgehend bei seinem Geldinstitut erkundigen, ob es den gezahlten Kaufpreis zurückholen kann. Wenige Stunden nach einer Onlinebestellung ist das meist noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten wie dem Lastschriftverfahren kann die Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. Verbraucher sollten hierfür alle Beweise für ihren Online-Kauf - ob Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails - sichern.

Weitere Informationen zum sicheren Online-Einkauf bieten Verbraucherzentrale und Polizei (Link verlässt die VZ-Seite) auf ihren Internetseiten.

Weitere Auskünfte, Hilfen und schriftliche Informationen gibt es bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale sowie in den Polizeipräsidien.

VZ RLP

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.