Genug Betrug: Vorsicht Fakeshops

Pressemitteilung vom
Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnen vor dubiosen Online-Shops
Ein Smartphone mit einem Werbeangebot auf dem Display und Werbebotschaften drum herum.
Off

Der Handel wirbt aktuell wieder mit dem sogenannten „Black Friday“. Ende November stehen hierbei zahlreiche Rabattaktionen im Fokus, um die Umsätze in der Vorweihnachtszeit anzukurbeln. Immer wieder landen Interessierte auf der Suche nach dem günstigsten Preis oder einem bestimmten Angebot im Internet bei einem Fakeshop.

Auf der Internetseite fahrrad-handels.de wurden beispielsweise Fahrräder und E-Bikes zu sehr günstigen Preisen angeboten. Wer allerdings die Angaben im Impressum überprüfte, konnte schnell herausfinden, dass mit diesem Shop etwas nicht stimmt. Unter der angegebenen Rufnummer war niemand zu erreichen und auf E-Mail-Anfragen antwortete niemand.
Fakeshops sind auf den ersten Blick schwer zu erkennen. Die Internetseiten sind professionell gestaltet und halten viele Informationen wie Impressum, allgemeine Geschäftsbedingungen und Kontaktmöglichkeiten vor. Doch die Angaben sollten sorgfältig überprüft werden, bevor eine Bestellung abgegeben wird.

Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie man sich vor einem finanziellen Schaden beim Online-Shopping schützen kann.

Domain überprüfen:

Bevor man sich das Angebot auf der Internetseite genauer ansieht, sollte ein Blick in die Adresszeile geworfen werden. Gerade bei Fakeshops passt der Name der Domain nicht zu den auf der Seite angezeigten Angeboten. Außerdem sollte sich in der Adressleiste ein Schlosssymbol befinden. Ist ein solches Symbol nicht vorhanden, sollte dem Shop keine weitere Beachtung geschenkt werden.

Niemals per Vorkasse zahlen:

Auf den fragwürdigen Seiten werden meist bis zum letzten Bestellschritt verschiedene Zahlungsmethoden angeboten. Bei Abschluss der Bestellung ist dann aber nur noch Vorkasse möglich. Dies ist mit Abstand die schlechteste Zahlungsmethode, da der Kaufpreis vorab überwiesen werden muss und letztlich keine Ware ankommt. Auch wenn der Preis unschlagbar günstig ist und man sich das Angebot nicht entgehen lassen will, sollte niemals eine Bestellung per Vorkasse getätigt werden.

Angaben im Impressum überprüfen:

Ist in einem Online-Shop überhaupt kein Impressum angegeben, sollte auf gar keinen Fall dort bestellt werden. Aber auch Seiten mit einem Impressum darf nicht blind vertraut werden. Die dort gemachten Angaben sollten überprüft werden. Meist lässt sich schon durch eine Internetsuchmaschine schnell herausfinden, dass mit der angegebenen Adresse etwas nicht stimmen kann, weil es entweder die Adresse gar nicht gibt oder eine andere Firma an dieser Adresse ihren Geschäftssitz hat.

Kundenbewertungen:

Von Kundenbewertungen auf den Internetseiten sollte man sich auf keinen Fall beeinflussen lassen. Diese sind alles andere als aussagekräftig, da sie von den Kriminellen meist selbst verfasst und auf der Seite platziert wurden. Besser ist es, den Shop-Namen über eine Internetsuchmaschine zu überprüfen. Sollte der Shop bereits negativ aufgefallen oder gar andere Verbraucherinnen und Verbraucher betrogen haben, finden sich dazu Hinweise im Netz. Auch Gütesiegel sind keine Gewähr für die Seriosität eines Shops. Nur wenn sich die Siegel tatsächlich anklicken lassen und zu einem Zertifikat des Siegel-Ausstellers führen, kann von deren Echtheit ausgegangen werden.

Weitere Informationen finden sich unter:

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlineshopping

http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/kostenfallen

https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/onlinedienste/fakeshopkalender-die-saisonale-fakeshopliste-76003

https://www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder-71560

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-commerce/ (Link verlässt die Seite der VZ)

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
Zwei Hände auf der Tastatur eines aufgeklappten Laptops, auf dem Display eine Phishing-Mail mit AOK-Bezug

Neue Gesundheitskarte: Betrugsversuche mit Phishing-Mails

Im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW sind betrügerische E-Mails aufgetaucht, die angeblich von der AOK kommen. Man soll eine neue Gesundheitskarte beantragen, weil mit der alten keine Kosten mehr übernommen würden. Die Behauptung ist gelogen!