Mehr Rechte, mehr Zuschüsse, mehr Umweltschutz

Pressemitteilung vom
Was sich im Jahr 2022 für Verbraucher:innen ändert
Infografik zu den Gesetzesänderungen 2022
  • Kürzere Kündigungsfristen für Verträge und ein Kündigungsbutton bei online abgeschlossenen Laufzeitverträgen stärken Verbraucherrechte
  • Das E-Rezept kommt, die Kartenzahlung an E-Ladesäulen und der Arbeitgeberzuschuss zur Betriebsrente wird Pflicht
  • Besserer Umweltschutz durch die Anhebung des CO2-Preises, ein erweitertes Einwegpfand und mehr Rückgabemöglichkeiten für Alt-Elektrogeräte
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Im neuen Jahr ändert sich einiges für Verbraucher:innen. In vielen Punkten profitieren sie von neuen Gesetzen und Regelungen, die am Anfang oder im Laufe des kommenden Jahres in Kraft treten. „Vor allem bei Vertragsabschlüssen sinken die Hürden für Kündigungen deutlich“, so Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Und neue Regelungen zum Recycling von Elektrogeräten oder die Pfandpflicht auf Einwegflaschen aus Kunststoff erleichtern einen nachhaltigen Umgang mit wertvollen Ressourcen.“

Für Verträge, die ab dem 01.März 2022 geschlossen werden, gelten kürzere Kündigungsfristen. Zusätzlich können Kund:innen nach der Mindestvertragslaufzeit innerhalb eines Monats kündigen und sind etwa bei Handy- oder Energieverträgen nicht automatisch für ein weiteres Jahr gebunden. Außerdem müssen Anbieter, die den Abschluss von Laufzeitverträgen über ihre Homepage anbieten, ab 1. Juli 2022 auch einen Kündigungsbutton auf ihren Webseiten einrichten. So sollen online abgeschlossene Verträge, wie zum Beispiel eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder ein Zeitschriften-Abo, schneller und leichter gekündigt werden können.
Auch positiv: Im neuen Jahr wird der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge etwa bei der Entgeltumwandlung für alle Verträge zur Pflicht. Bisher galt die Zuschusspflicht nur für Neuverträge, jetzt auch für Bestandsverträge. Zudem wird der Pfändungsschutz ab Januar verbessert. Nun muss nicht nur der Bedarf der Schuldner:innen und deren Familien berücksichtigt werden, sondern auch der anderer Personen, die mit im Haushalt wohnen.

Für einen besseren Klimaschutz steigt der CO2-Preis Anfang des Jahres – von 25 auf 30 Euro pro Tonne. Das verteuert Benzin um 1,5 Cent pro Liter, Heizöl und Diesel werden 1,6 Cent pro Liter teurer. Ebenfalls dem Umweltschutz dient die Ausweitung des Einwegpfands auf alle Getränkedosen und PET-Flaschen. Die Ausnahmen für bestimmte Getränke fallen ab 1. Januar 2022 weg. Spätestens ab Juli 2022 können außerdem Alt-Elektrogeräte unter bestimmten Bedingungen auch in Supermärkten und Discountern zurückgegeben werden.
Außerdem wird das Bezahlen beim Laden von E-Autos einfacher, denn bis Mitte 2023 müssen Ladesäulen neben der Barzahlung auch Kartenzahlungen akzeptieren. Im Bereich Gesundheit wird zum Beispiel ab Januar das elektronische Rezept Pflicht für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Und es gibt mehr Geld für bestimmte Leistungen in der Pflege.

„Allein dieser Kurzüberblick zeigt, dass Einiges in Bewegung ist. Doch es bleibt viel zu tun, um Verbraucherrechte weiterhin konsequent zu stärken”, betont von der Lühe. „Sozial gerechter Klimaschutz, bezahlbare Energiepreise, Sicherheit in der digitalen Welt und vorausschauende Maßnahmen für eine gute Rente und Pflege sind nur einige der Baustellen, die konsequent angegangen werden müssen. Das neue Jahr wird spannend, denn die Ampel-Koalition in Berlin hat Einiges versprochen. Wir werden beobachten, ob im Bund und in Rheinland-Pfalz eine klare Agenda für mehr Verbraucherschutz umgesetzt wird.”

Weiterführende Links und Infos
Hier gibt es ausführliche Informationen zu den Änderungen 2022 - sortiert nach Themenbereichen

VZ-RLP

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