Seltsame Anrufe der Firma „Solar Check“

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale warnt vor neuer Masche
Photovoltaikanlage auf einem Hausdach
Off

Trotz hoher Strafandrohungen steigt die Zahl der unerlaubten Werbeanrufe. Zudem steckt nicht hinter jedem Anruf eine seriöse Absicht. Aktuell ist „Photovoltaik“ ein Hauptthema. Derzeit geben sich Anrufende als Angestellte einer Firma namens "Solar Check" aus. Dieses Unternehmen findet sich aber nicht im Handelsregister.

Das ist die Masche

In den meisten Fällen wurde direkt versucht, die Angerufenen zu einem Beratungsbesuch von "Solar Check" zu überreden. Eine Verbraucherin schilderte uns: „Gestern und heute habe ich mehrere Anrufe von einer angeblichen Firma „Solar Check“ erhalten. Es wurde gar nicht gefragt, ob ich Interesse hätte an einer Solaranlage, sondern es geht direkt damit los, dass man gefragt wird, wann denn mal jemand vorbeikommen könnte wegen einer Beratung. Die angezeigten Telefonnummern waren immer unterschiedliche Nummern aus dem Mobilfunkbereich, wahrscheinlich gefälscht, aber das kann ich nicht sagen.“

Das steckt dahinter

Die Beweggründe der Anrufenden können verschieden sein. Im besten Fall wird auf eine schnelle Abwicklung von Vertragsabschlüssen durch Haustürgeschäfte oder direkt am Telefon gedrängt. Andere nutzen Hausbesuche gegebenenfalls, um die Gegend und das Wohngebäude auszukundschaften, um Straftaten zu begehen. Auch kann am Telefon erfragt werden, wann man zu Hause ist – und vor allem, wann nicht. Diese Informationen sind für Kriminelle äußerst wertvoll.

Das rät die Verbraucherzentrale

  • Wenn ein Anruf mit Werbung für Photovoltaikanlagen unseriös wirkt, sollte man das Gespräch sofort beenden.
  • Beratungsgespräche, die man nicht aus eigenem Antrieb bei einer Fachfirma vereinbart hat, sollte man konsequent ablehnen.
  • Ungebetene Personen, die ohne entsprechende Beratungsvereinbarung an der Haustür klingeln, muss man nicht ins Haus lassen.
  • Sollte es zu einem Vertragsschluss gekommen sein: Verbraucher:innen können bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
  • Die Bundesnetzagentur kann Rufnummern abschalten und gegen Betreiber empfindliche Bußgelder verhängen. Wir raten deshalb ungewollte Werbeanrufe zu melden. Das kann man hier über das Online-Formular der Bundesnetzagentur tun.

Mehr Informationen zu ungewollten Werbeanrufen sowie Musterbriefe finden sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Tablet auf dem Schoß einer Person mit dem Logo "ebay" auf dem Display

Ebay: Persönliche Daten für KI-Training ab 21. April

Am 21. April tritt bei Ebay eine neue Datenschutzerklärung in Kraft. Dann will die Auktions- und Verkaufsplattform die personenbezogenen Daten der Mitglieder für KI-Trainings nutzen. Wie Sie widersprechen, lesen Sie in diesem Artikel.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Comicdarstellung einer Person im Anzug, die die Hände an den Kopf hält und ängstlich oder verärgert aussieht. Daneben ein Briefumschlag mit einem Brief auf dem "Job" steht, eine kriminelle Person am Laptop und ein Smartphone mit Pfeilen und einem Euro-Icon. Ganz rechts befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Finanztransfers für Dritte: Warnung vor Jobangeboten

Immer wieder stoßen Verbraucher:innen im Internet auf lukrative Stellenangebote, bei denen sie Finanztransaktionen für Kund:innen eines Unternehmens durchführen sollen. Achtung: Sie können sich bei solchen Tätigkeiten strafbar machen!