Textilhandelsunternehmen H&M erfolgreich abgemahnt

Pressemitteilung vom
E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme gesetzlich vorgeschrieben
Frau an Laptop, die Mails schreibt.
  • Internetshop-Betreiber sind in der Europäischen Union (EU) verpflichtet, auf ihrer Internetseite Informationen bereit zu halten, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation mit den Kund:innen ermöglichen, einschließlich einer E-Mail-Adresse.
  • Auf der deutschen Internetseite des schwedischen Unternehmens H & M Hennes & Mauritz B.V. & Co. KG, kurz H & M, fehlte eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme.
  • Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz klagte erfolgreich gegen diese Praxis.
Off

Auf der deutschen Internetseite des Modehauses H&M gab es bis vor kurzem keine E-Mail-Adresse für Verbraucherinnen und Verbraucher. Wer eine Frage zu einer Bestellung hatte, musste entweder mit dem Chatbot oder der Hotline Vorlieb nehmen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. hat deshalb H&M verklagt und vor Gericht auch Recht bekommen.

Die Betreiber von Internetshops sind innerhalb der EU gesetzlich verpflichtet, eine E-Mailadresse anzugeben, die eine Kontaktaufnahme mit dem Internetshop-Betreiber ermöglicht.

Der Nachteil von Telefon und Chatbot: Anrufe sind häufig nur zu bestimmten, von Unternehmen vorgegebenen Zeiten möglich und außerdem hängt man oft lange in einer Warteschlange, bevor man mit jemandem sprechen kann. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern hält möglicherweise viele Verbraucher:innen davon ab, ihre Ansprüche geltend zu machen. Chatbots und Co. sind auch nicht optimal, da man nicht immer Anhänge mitsenden kann und die Anzahl der Zeichen, die man eingeben kann, in der Regel begrenzt sind. Zudem haben Verbraucher:innen sowohl am Telefon als auch beim Chatbot am Ende oft nichts Schriftliches zum Beweis vor Gericht in der Hand.

Der Vorteil bei der Kontaktaufnahme per E-Mail: Verbraucher:innen können entscheiden, wann und wie sie sich an das Unternehmen wenden möchten. In den E-Mails können Verbraucher:innen meistens auch Anhänge hinzufügen, fast unbegrenzt Zeichen verwenden und haben am Ende alles in Textform vorliegen, was sie mit dem Anbieter ausgetauscht haben. Das ist ein wesentlicher Vorteil, wenn die Auseinandersetzung zu einem Rechtsstreit wird und die Betroffenen vor Gericht Beweis führen müssen.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Eine Frau blickt enttäuscht in ein Paket

Fragen zu Rückgabe, Garantie und Co.? Machen Sie den Umtausch-Check!

Wer Waren kauft – ob im Internet oder im stationären Handel – hat eine Reihe klarer Rechte. Mit unserem kostenlosen Tool finden Sie schnell heraus, wie sich typische Probleme lösen lassen und worauf Sie bei Ärger mit dem Händler bestehen können.
Key Visual zu Musterfeststellungsklage gegen Parship

Musterklage gegen Parship: Kündigung muss auch kurzfristig möglich sein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt eine Musterfeststellungsklage gegen Parship. Nutzer:innen sollen den Vertrag jederzeit fristlos kündigen können. Eine Teilnahme an der Klage ist nicht mehr möglich.