Unerlaubte Werbeanrufe durch angebliche Verbraucherschützer

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale rät, keine persönlichen Daten preiszugeben und sofort aufzulegen
Eine Frau telefoniert.
  • Derzeit erhält die Verbraucherzentrale wieder Anfragen zu unerlaubten Telefonanrufen.
  • Die Anrufer geben sich als Verbraucherzentrale aus, um persönliche Daten zu erfragen.
  • Die Verbraucherzentrale distanziert sich von dieser Masche und rät Betroffenen, keine persönlichen Daten preiszugeben und sofort aufzulegen.
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Wieder einmal versuchen Betrüger das gute Image der Verbraucherzentrale für ihre Geschäftemacherei zu nutzen. Ein Betroffener erhielt einen Anruf von einer 0800er Nummer. Der Anrufer gab sich als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale aus und fragte gezielt unter Angabe des Vor- und Zunamens nach, ob der Verbraucher selbst am Apparat sei. Solche Fragen zielen nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale einzig darauf ab, von den Betroffenen ein „Ja“ als Bestätigung zu erhalten. Dieses Ja wird nicht selten genutzt, um arglosen Menschen ungewollte Verträge unterzuschieben. Als Grund für den Anruf gab der vermeintliche Mitarbeiter an, eine mögliche Umstellung von der privaten auf die gesetzliche Krankenversicherung prüfen zu wollen. Als der Verbraucher Bedenken wegen seines Alters äußerte, wurde er nach seinem Geburtsdatum gefragt, welches er aber nicht preisgab und das Gespräch sofort beendete.

„Die Verbraucherzentrale ruft nie unaufgefordert an“, so Jennifer Kaiser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Bei Anrufen von Fremden sollte man grundsätzlich skeptisch sein und auf gar keinen Fall persönliche Daten preisgeben. Am besten ist es, sofort aufzulegen.“

Werbeanrufe ohne Einverständnis sind unzulässig und sollten der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass am Telefon abgeschlossene Verträge bis auf wenige Ausnahmen auch ohne schriftliche Bestätigung gültig sind. Nach unerwünschten Werbeanrufen sollten Betroffene deshalb eingehende Briefe oder E-Mails genau lesen und ungewollte oder untergeschobene Verträge vorsorglich innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Dazu stellt die Verbraucherzentrale Musterbriefe zur Verfügung.

Auf ihrer Internetseite bietet die Verbraucherzentrale umfassende Informationen zum Thema:
https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/vertraege-reklamation/werbung/ungewollte-werbeanrufe-hilfe-gegen-telefonwerbung-13857

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/untergeschobene-vertraege-am-telefon-drei-nuetzliche-fragen-fuers-gespraech-30056

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/energie/probleme-mit-vertraegen-und-rechnungen/was-tun-wenn-ihnen-ein-energievertrag-untergeschoben-wurde-38431

Eine telefonische Erstberatung erhalten Betroffene montags, mittwochs und donnerstags unter (06131) 28 48 120. Beratung und Unterstützung bieten auch die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale.

VZ-RLP

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