Was tun bei unerlaubten Werbeanrufen?

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale rät ungewollte Verträge zu widerrufen
Frau am Telefon mit Sprechblase.
  • Derzeit häufen sich bei der Verbraucherzentrale Anfragen zu unerlaubten Werbeanrufen.
  • Anrufe ohne Einwilligung sind unzulässig und sollten bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden.
  • Die Verbraucherzentrale rät, keine persönlichen Daten preiszugeben und ungewollte Verträge schriftlich zu widerrufen.
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Ob Immobilien- oder Stromangebote, Gewinnspiele, Kryptowährungen oder Nahrungsergänzungsmittel – derzeit häufen sich bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen. Den geschulten Call-Center-Mitarbeitern gelingt es immer wieder, Verbraucherinnen und Verbraucher mit den unterschiedlichsten Maschen zu überrumpeln und ihnen ungewollte Verträge unterzujubeln.

Aktuell wurde Frau B. aus dem Westerwald in einem solchen Telefonat über den angeblichen Gewinn eines 200 Euro Gutscheins von Amazon benachrichtigt. Sie sei eine von 20 Gewinnern, die jetzt noch an einer Endverlosung teilnehmen könnten. Angeblich hatte sie an einem Gewinnspiel auf Facebook teilgenommen und ihre Daten angegeben. Nur in einem Nebensatz wurde darauf hingewiesen, dass von ihrem Konto zwei Mal jährlich 43,20 Euro für ein Zeitschriftenabo abgebucht werden würden. Frau B. durchschaute den Anruf und erkundigte sich nach dem Namen der Firma und nach dem Datum der Gewinnspielteilnahme. Beide Nachfragen wurden ignoriert. Stattdessen sollten Anschrift, E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer und Geburtsdatum abgeglichen werden, die der Call-Center-Agentin vorlagen. Das machte Frau B. misstrauisch. Als die Anruferin dann noch die IBAN der Verbraucherin genannt haben wollte, wiegelte Frau B. ab. Sie gab vor, die IBAN momentan nicht zur Hand zu haben und bat um einen Rückruf zu einem späteren Zeitpunkt, der dann nie erfolgte.

Das ist nur eine von vielzähligen Maschen, die derzeit wieder gehäuft auftreten. Letztlich geht es in den Telefonaten immer darum, Verbrauchern einen Vertrag unterzuschieben, den sie gar nicht abschließen wollen.
Die Verbraucherzentrale warnt dringend davor, leichtfertig persönliche Daten wie Adresse, Bankdaten oder Zählernummer am Telefon oder im Internet weiterzugeben.

Werbeanrufe ohne Einverständnis sind unzulässig und sollten der Bundesnetzagentur (der Link verlässt die VZ) gemeldet werden. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass am Telefon abgeschlossene Verträge bis auf wenige Ausnahmen auch ohne schriftliche Bestätigung gültig sind. Nach unerwünschten Werbeanrufen sollten Betroffene deshalb eingehende Briefe oder E-Mails genau lesen und vorsorglich innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Einen Musterbrief bietet die Verbraucherzentrale an. Auf ihrer Internetseite bietet die Verbraucherzentrale umfassende Informationen zum Thema:

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/vertraege-reklamation/werbung/ungewollte-werbeanrufe-hilfe-gegen-telefonwerbung-13857

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/untergeschobene-vertraege-am-telefon-drei-nuetzliche-fragen-fuers-gespraech-30056

https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/energie/probleme-mit-vertraegen-und-rechnungen/was-tun-wenn-ihnen-ein-energievertrag-untergeschoben-wurde-38431

Eine telefonische Erstberatung erhalten Betroffene unter (06131) 28 48 120.

VZ-RLP

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