3500 Euro mehr für Gas als der Nachbar beim selben Versorger?

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale sucht Betroffene für Musterfeststellungsklage
Frau steht mit Rechnung am Stromzähler.
  • Auch in Rheinland-Pfalz wälzen viele Grundversorger die erhöhten Beschaffungskosten für Strom und Gas vor allem auf Neukund:innen ab. Diese bezahlen beim selben Versorger teilweise dreimal so viel wie Bestandskund:innen.
  • Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hält dieses Vorgehen einiger Grundversorger rechtlich für unzulässig und wirtschaftlich für unbegründet.
  • Sie ruft Betroffene auf, ihren Fall zu schildern, damit dieses Vorgehen im Wege einer Musterfeststellungsklage gerichtlich geklärt werden kann.
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Aufgrund der Turbulenzen auf dem Energiemarkt haben einige Versorger wie gas.de und stromio die Belieferung ihrer Kund:innen mit Energie eingestellt. Diese sind dadurch in die Ersatzversorgung der regionalen Grundversorger gefallen und müssen teilweise absurde Mondpreise bezahlen. Die Begründung der Versorger lautet, man müsse für diese neuen Kund:innen zusätzlich Energie teuer einkaufen.

„Viele Grundversorger bürden die erhöhten Beschaffungskosten auf dem Energiemarkt vor allem den Neukund:innen auf. Damit schaffen sie aus Sicht der Verbraucherzentrale ein unzulässiges Zweiklassensystem“, so Hans Weinreuter, Fachbereichsleiter Energie und Bauen bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Die aktuellen Gesetze sagen eindeutig, dass die Preise in der Ersatzversorgung die der übrigen Kunden in der Grundversorgung nicht übersteigen dürfen. Es gilt das Gebot der Gleichpreisigkeit.“ Außerdem zeigt ein aktueller Preisvergleich der Verbraucherzentrale bei den rheinland-pfälzischen Strom- und Gasversorgern, dass es auch wirtschaftlich keinen triftigen Grund für ein Zwei-Klassen-Modell in der Grundversorgung gibt. Würden die zusätzlichen Kosten bei der Beschaffung von Energie gleichmäßig auf alle Kund:innen der Grundversorgung umgelegt, würde der Preis bei allen Kund:innen nur unbedeutend steigen.

Betroffene stehen mit dem Problem aber nicht alleine da. Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft rechtliche Schritte in Form einer Musterfeststellungsklage. Dafür ist er auf Fallschilderungen Betroffener angewiesen. Wer dieses Vorhaben unterstützen möchte, kann seinen Fall einfach und unkompliziert auf der Internetseite der Verbraucherzentrale schildern.

Der Strom- und Gaspreisvergleich der Verbraucherzentrale ist hier zu finden.

Weitere Informationen rund um Probleme mit der Energieversorgung bietet die Verbraucherzentrale darüber hinaus auf ihrer Internetseite.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität:

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