Auffällig viele Beschwerden zu voxenergie und primastrom

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale fordert schnelles und konsequentes Einschreiten der Bundesnetzagentur
Eine Reihe von Stromzählern.
  • Die Verbraucherzentralen verzeichnen seit Jahresbeginn auffallend viele Beschwerden zu voxenergie und primastrom.
  • Moniert werden vor allem unrechtmäßige Preiserhöhungen, unzulässig erhöhte Abschläge und ein ignoriertes Sonderkündigungsrecht.
  • Die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde ist gefordert, schnell und wirkungsvoll einzugreifen.
Off

Seit Januar 2022 sind die Beschwerden bei den Verbraucherzentralen zum fragwürdigen Verhalten von voxenergie und primastrom sprunghaft angestiegen. Bei den Beschwerden geht es in der Regel darum, dass der vereinbarte Verbrauchspreis trotz Preisgarantie erhöht oder die monatliche Abschlagszahlung auf ein exorbitantes Niveau angehoben wurde. Auch das gesetzlich bestehende Sonderkündigungsrecht, das den Kund:innen bei Vertrags- oder Preisänderung zusteht, wird immer wieder ignoriert. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, unzulässig überhöhte Forderungen nicht zu bezahlen.

„Die Vielzahl der festgestellten Vertragsbrüche erfordert ein schnelles und wirkungsvolles Eingreifen der Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde“, so Fabian Fehrenbach, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Allein bei den Verbraucherzentralen dürfte die Zahl der gemeldeten Fälle bei mehreren tausend liegen.“    

Die Verbraucherzentralen haben die BNetzA über ihren Bundesverband frühzeitig über diese Missstände unterrichtet und um aufsichtsrechtliches Einschreiten gebeten. Aktuell prüft die BNetzA das von den Verbraucherverbänden kritisierte Marktgebaren der Anbieter.
Immer wieder fragen Ratsuchende, ob es sich bei diesen Vorgängen um Betrug handelt oder ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. Die Beantwortung dieser Frage liegt jedoch nicht in der Zuständigkeit der Verbraucherzentralen, sondern müsste durch die Strafermittlungsbehörden beurteilt werden. Dazu ist eine Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft nötig, die nur die Betroffenen selbst erstatten können.
Informationen zu Problemen rund um Strom- und Gasverträge bieten die Verbraucherzentralen unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/probleme-mit-strom-oder-gaspreisen-ploetzliche-kuendigungen-69345

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität:

Logo BmWiLogo Ministerium Klimaschutz, Umweltschutz, Energie und Mobilität rlp

 

Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Eine Frau blickt enttäuscht in ein Paket

Fragen zu Rückgabe, Garantie und Co.? Machen Sie den Umtausch-Check!

Wer Waren kauft – ob im Internet oder im stationären Handel – hat eine Reihe klarer Rechte. Mit unserem kostenlosen Tool finden Sie schnell heraus, wie sich typische Probleme lösen lassen und worauf Sie bei Ärger mit dem Händler bestehen können.
Key Visual zu Musterfeststellungsklage gegen Parship

Musterklage gegen Parship: Kündigung muss auch kurzfristig möglich sein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt eine Musterfeststellungsklage gegen Parship. Nutzer:innen sollen den Vertrag jederzeit fristlos kündigen können. Eine Teilnahme an der Klage ist nicht mehr möglich.