Die wesentliche Änderung beim Gebäudeenergiegesetz (GEG), die aktuell im Zuge der Einigung in der Koalition vorgenommen wurde, lautet: „Eine deutschlandweite kommunale Wärmeplanung streben wir bis spätestens 2028 an. Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, gelten beim Heizungstausch die Regelungen des GEG noch nicht.“
„Diese gravierende Änderung schafft keine Planungssicherheit - weder für die Hausbesitzer noch für die Hersteller von Heizungsanlagen“, so Hans Weinreuter, Fachbereichsleiter Energie und Bauen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Das macht etwa eine mögliche mittelfristige Preissenkung bei alternativen Heizungstechniken wie etwa Wärmepumpen und Holzpelletheizungen durch eine Erhöhung der Produktionskapazitäten unsicherer.“
Alle Akteure warten jetzt gespannt, wie vielen Kommunen es gelingen wird, eine belastbare Wärmeplanung bis 2028 vorzulegen. Ob ein nennenswerter Ausbau von Nahwärmelösungen in kleineren Gemeinden in Rheinland-Pfalz mittelfristig gelingt, ist momentan offen. „Es rächt sich jetzt, dass das eigentlich sinnvolle Instrument einer kommunalen Wärmeplanung nicht schon vor 10 oder gar 20 Jahren in Angriff genommen wurde“, so Weinreuter.
Die so oft geforderte Technologieoffenheit weckt unrealistische Erwartungen, weil die meisten Expert:innen davon ausgehen, dass es auf absehbare Zeit weder genug Wasserstoff noch genug E-Fuels für die Verbrenneranlagen in deutschen Heizungskellern geben wird. Hinzu kommt die völlig offene Frage des Preises für diese Energieträger. Außerdem ist eine Umrüstung des kompletten Erdgasnetzes auf reinen Wasserstoffbetrieb zu vertretbaren Kosten eher unrealistisch.
Die Verschiebung der GEG-Anforderungen für den Gebäudebestand auf 2028 kann dazu führen, dass viele Verbraucher:innen bei der Erneuerung der Heizungsanlage einfach weiter auf Öl- und Gasheizungen setzen. Dies ist vor dem Hintergrund, dass 2045 alle rein fossil betriebenen Heizungen außer Betrieb gehen sollen, keine tragfähige Strategie.
Hinzu kommt die zu erwartende Erhöhung der CO2-Preise, die Erdgas und Heizöl auf Dauer teuer machen wird. Auch ein Rückgang der Zahl der Erdgasanschlüsse wird mittel- und langfristig dazu führen, dass die Netzentgelte ebenfalls zum Treiber bei den Erdgaspreisen werden. Die Netzkosten müssten dann auf weniger Kunden umgelegt werden.
„Viele Hausbesitzer machen häufig den Fehler nur auf die Investitions-, nicht aber auf die Energie- und Betriebskosten der Heizungsanlage zu schauen“, so die Erfahrung von Weinreuter. „Die Hoffnung, dass künftige Energiepreisschübe immer durch staatliche Preisbremsen abgefangen werden, könnte trügerisch sein.“
Offen bleibt die Frage, wie Mieter:innen vor hohen Zusatzkosten geschützt werden sollen, wenn eine weitere Modernisierungsumlage kommen soll.
Nach wie vor unklar ist, wie die Förderkulisse konkret aussehen wird, die die Mehrkosten insbesondere für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen aufzufangen hilft.
Alle Akteure warten nun gespannt auf die konkrete Ausgestaltung des Gesetzestextes.
Die Verbraucherzentrale rät Verbraucher:innen auf jeden Fall, Schnellschüsse bei der Heizungsfrage zu vermeiden. Bei einer noch funktionierenden Heizungsanlage sollte die Zeit bis 2028 dazu genutzt werden, um einfache oder auch umfangreichere Maßnahmen am Gebäude umzusetzen. Besser Niedertemperatur-ready als Wasserstoff-ready sollte die Devise sein. Es ist sinnvoller das Temperaturniveau in der Wärmeverteilung im Haus zu senken als auf eine Gasheizung zu setzen, die irgendwann auch mal Wasserstoff verbrennen könnte. Einsparmaßnahmen an der Gebäudehülle führen in der Regel dazu, dass die Vorlauftemperatur für die Heizung gesenkt werden kann. Dies erleichtert den Einbau einer Wärmepumpe – spart aber auch insgesamt Heizenergie unabhängig von der Art der Wärmeerzeugung.