Erfolgreiche Abmahnung der EWR AG durch die Verbraucherzentrale:

Pressemitteilung vom
Massive Abrechnungsrückstände seien weitgehend aufgearbeitet
Ein Arm hält ein Megaphone ins Bild.
  • Im März wurde die EWR AG wegen erheblicher Rückstände mit Abrechnungen von der Verbraucherzentrale abgemahnt.
  • Laut Unterlassungserklärung musste der Abrechnungsstau bis Ende September behoben werden.
  • Laut EWR AG konnte das Unternehmen nun über 99 Prozent der betroffenen Kundinnen und Kunden erreichen und die ausstehenden Abrechnungen zustellen.
  • Das Ziel der Verbraucherzentrale, die verspäteten Abrechnungen schnellstmöglich an die EWR-Kundschaft zu übermitteln, wurde damit erreicht.
Off

Im März wurde die EWR AG von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz abgemahnt. Grund dafür war, dass das Unternehmen gegen die gesetzliche Pflicht verstoßen hatte, die Abrechnung für Strom und Gas innerhalb von sechs Wochen an die Kundinnen und Kunden zu übermitteln. In einer Vielzahl von Fällen hatten sich Kundinnen und Kunden bei der Verbraucherzentrale über das Ausbleiben einer Abrechnung beschwert. Betroffen sind Kund:innen, deren Jahresabrechnung noch Strom- oder Gasverbrauch aus dem Jahr 2023 enthalten.

Die EWR AG konnte der Verbraucherzentrale im Dialog glaubhaft darlegen, dass sie den Abrechnungsstau bewältigen kann. „Da es insbesondere um die mit den Abrechnungen oft verbundene Auszahlung von Guthaben aus den preisreduzierenden Maßnahmen der Bundesregierung ging, haben wir das Ziel der Beseitigung des Problems bis Ende September 2024 vertraglich festgelegt“, so Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Bis zum Stichtag konnte die EWR AG nach eigenen Angaben über 99 Prozent der Fälle bearbeiten. „Durch die Abmahnung und die anschließenden Verhandlungen gehen wir davon aus, dass der Druck auf die EWR AG, das Problem für die Verbraucherinnen und Verbraucher zügig zu lösen, erheblich erhöht wurde und der Verbraucherschutz damit erfolgreich gestärkt werden konnte“, so Troue weiter.

„Nichtsdestotrotz werden in Fällen, die uns Verbraucher:innen jetzt noch anzeigen und die Zeiträumen aus 2023 verspätet abrechnen, also in den Bereich der Unterlassungserklärung fallen, in die Ahndung gehen.“, hält Fabian Fehrenbach, Referent Energierecht Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz abschließend fest. Das bedeutet, dass die Verbraucherzentrale in diesen Fällen gegenüber der AG vereinbarungsgemäß eine Vertragsstrafe geltend machen wird.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität:

Logo BmWi Logo Ministerium Klimaschutz, Umweltschutz, Energie und Mobilität rlp

 

Ratgeber-Tipps

Klimafreundlich bauen und sanieren
Beim Haus der Zukunft spielen die richtigen Baustoffe und auch die passende Haustechnik eine wichtige Rolle. Ziel ist…
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.