Gas- und Stromabschläge zu hoch berechnet?

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale rät zur Prüfung
Frau steht mit Rechnung am Stromzähler.
  • Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erhält immer mehr Hinweise auf zu hoch berechnete Gas- und Stromabschläge.
  • Neue Abschlagsberechnung sollten genau geprüft und bei Fehlern reklamiert werden.
  • Hilfe bei der Berechnung der neuen Abschläge gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.
Off

Die massiven Preiserhöhungen beim Gas und teilweise auch beim Strom schlagen sich auf den neuen Abschlagsrechnungen der Versorger nieder. Bei der Verbraucherzentrale mehren sich derzeit Hinweise auf überhöhte Abschlagsrechnungen. In manchen Fällen stellen die Versorger mehrere Hundert Euro mehr im Monat in Rechnung als ihnen zustehen würde. Laut Gesetz dürfen Versorger nur Abschläge verlangen, die sich an den tatsächlichen Umständen - also am durchschnittlichen Verbrauch des Haushalts und am aktuellen Preis - orientieren.  
Gasversorger müssen derzeit das Gas für den Winter zu hohen Preisen vorfinanzieren und rechnen offensichtlich mit großen Zahlungsausfällen im kommenden Winter. Allerdings könnte der eine oder andere Versorger bereits in ernster wirtschaftlicher Schieflage sein. Im Falle einer Insolvenz wäre das vorausgezahlte Geld verloren, ohne dass Gas fließt. Die Verbraucherzentrale rät daher, die Abschläge genau zu prüfen. Sind diese zu hoch, kann vom Versorger verlangt werden, dass er die Abschläge auf ein angemessenes Niveau senkt. Wird diesem Verlangen binnen vier Wochen nicht abgeholfen, kann ein Antrag auf Schlichtung bei der Schlichtungsstelle Energie (Link verlässt die Seite der VZ) in Berlin helfen.

Welches Niveau angemessen ist, kann aus dem Vorjahresverbrauch errechnet werden. Dazu werden die Kilowattstunden des Vorjahres mit dem aktuellen Strom- oder Gaspreis multipliziert und die Grundgebühr hinzu gerechnet. Dieser Betrag wird dann durch elf Monate geteilt. Im zwölften Monat verlangen die meisten Anbieter keinen Abschlag, da dann die Rechnung erstellt wird.

Der Abschlagsrechner der Verbraucherzentrale macht die Berechnung ganz einfach. Er ist auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/energiepreisrechner-das-ist-ihr-passender-abschlag-fuer-strom-oder-gas-75669 zu finden.
Die Verbraucherzentrale rät, den Abschlagsbetrag keinesfalls eigenmächtig zu kürzen und nur einen Teil zu bezahlen, denn dann kann schnell eine Vertragskündigung drohen oder bei einem Rückstand in Höhe von zwei Monatsabschlägen bereits eine Versorgungssperre verhängt werden.

Weitere Informationen rund um das Thema Energiepreise bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/aktuelle-meldungen/energie/gasumlage-preisspruenge-und-hilfsmoeglichkeiten-faq-zur-gaskrise-76138

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität:

Logo BmWi Logo Ministerium Klimaschutz, Umweltschutz, Energie und Mobilität rlp

 

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.