Gasheizung oder Fernwärmeanschluss?

Pressemitteilung vom
Heizungsanlagen im Vergleich - Teil 2
  • Eine Fernwärmeheizung bietet einige Vorteile.
  • Kostentransparenz und Verbraucherschutz müssen bei der Fernwärme verbessert werden.
  • Die Verbraucherzentrale rät von einem übereilten Austausch der Gas- oder Ölheizung gegen eine neue ab, da dies ein hohes Kostenrisiko birgt.
Off

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) benennt verschiedene Heizungsvarianten, die die künftigen Anforderungen zur Nutzung erneuerbarer Energien erfüllen. Dazu gehört auch der Anschluss des Hauses an ein Nah- oder Fernwärmenetz. Bis spätestens Mitte 2028 soll in allen Kommunen Klarheit darüber herrschen, in welchen Gebieten ein Wärmenetz kommen wird. Anhand eines Beispielgebäudes vergleicht die Verbraucherzentrale die Fernwärmelösung mit der einfachen Erneuerung der Gasheizung. Dabei berücksichtigt sie die Anschaffungskosten beider Systeme, die Förderung, die Finanzierung sowie die Kosten des laufenden Betriebs. Ergebnis: Über 20 Jahre betrachtet ist die Fernwärmevariante etwas günstiger als eine reine Gasheizung. Allerdings gibt es bei beiden Systemen Kostenfaktoren, die schwer kalkulierbar sind.

„Die Fernwärmelösung hat einige Vorteile. Neben den meist relativ niedrigen Investitionskosten braucht man keinen Schornsteinfeger und der Wartungsaufwand ist gering. Und um den Umstieg auf erneuerbare Energien muss sich der Versorger kümmern“, erklärt Hans Weinreuter, Fachbereichsleiter Energie und Bauen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Allerdings gibt es bei der Fernwärme – im Gegensatz zum Strom oder Erdgas – nicht die Möglichkeit eines Versorgerwechsels.“

Die Verbraucherzentrale fordert schon lange, dass stärkere staatliche Regulierungs- und Aufsichtsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um für einen besseren Verbraucherschutz und mehr Transparenz zu sorgen. So erreicht man ein langfristiges Vertrauen in eine sinnvolle kommunale Wärmeversorgung.

Kostenrisiken von Gasheizung und Fernwärme

Bei der Gasheizung ergeben sich die Kostenrisiken aus der zu erwartenden Steigerung des CO2-Preises und steigender Netzentgelte bei einer künftig sinkenden Zahl an Haushalten, die mit Erdgas heizen werden. Erdgasheizungen, die im nächsten Jahr eingebaut werden, müssen zudem ab 2029 gewisse Mindestquoten von Biogas oder Wasserstoff nutzen. Diese Quoten steigen im Sechsjahresrhythmus deutlich und werden die Heizkosten weiter erhöhen. Da die damit verbundenen Zusatzkosten momentan nicht genau beziffert werden können, sind sie im Beispielvergleich nicht berücksichtigt.

Bei der Fernwärme lassen sich die Hausanschlusskosten schwer vorab kalkulieren. Selbst in bereits vorhandenen Fernwärmegebieten in Rheinland-Pfalz findet man hierzu so gut wie keine Angaben auf den Internetseiten der Versorger. Größere Unterschiede gibt es auch bei der Preisgestaltung für den laufenden Betrieb. Diese teilen sich in Grundpreis und Arbeitspreis pro Kilowattstunde auf. Der Grundpreis liegt häufig höher als bei einer Erdgasversorgung.

Die Details sowie die zugehörigen Zahlen und angenommenen Randbedingungen für den Vergleich von Gasheizung und Fernwärme können der dreiseitigen Übersicht „Gasheizung oder Fernwärme?“ der Verbraucherzentrale mit vielen Daten und Grafiken entnommen werden.

Informations- und Beratungsangebote der Verbraucherzentrale

Im Rahmen ihrer Aktion „Heizung mit Zukunft“ bewertet die Verbraucherzentrale für Interessierte kostenlos die individuelle Situation ihres Hauses und gibt Empfehlungen zu Sparmaßnahmen und Heizungstechnik. Wer Interesse an einer Berechnung hat, kann einen Datenbogen ausfüllen und per E-Mail unter energie@vz-rlp.de an die Verbraucherzentrale schicken. Ein Energieberater der Verbraucherzentrale erläutert die Auswertung in einem anschließenden Beratungsgespräch. Weitere Informationen auch zu anderen Heizsystemen bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite.

Welche Vorgaben das neue GEG macht und welche Übergangsfristen im Einzelfall gelten, ist ebenfalls auf der Homepage der Verbraucherzentrale nachzulesen.

Im nächsten Teil der Serie nimmt die Verbraucherzentrale das Thema Gas-Wärmepumpen-Hybridlösungen unter die Lupe.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität:

Logo BmWi Logo Ministerium Klimaschutz, Umweltschutz, Energie und Mobilität rlp

 

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Heizung
Der Preisschock sitzt tief: Der Stopp an der Tankstelle, aber auch die Kosten für Strom und fürs Heizen reißen dicke…
Ratgeber Wärmepumpe
Unabhängig werden von teurem Gas und Öl, Klima schonen, Kosten sparen
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.