- Gas-Wärmepumpen-Hybridheizungen müssen gut geplant und sorgfältig installiert und eingestellt werden.
- Sie schaffen Zeit für die Umstellung des Hauses auf niedrigere Systemtemperaturen.
- Die Verbraucherzentrale rät von einem übereilten Einbau einer reinen Gas- oder Ölheizung ab, da dies ein hohes Kostenrisiko mit sich bringt.
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) benennt verschiedene Heizungsvarianten, die die künftigen Anforderungen zur Nutzung erneuerbarer Energien erfüllen. Dazu gehört auch die Option einer Wärmepumpe, die mit einer Gasheizung im Hybridbetrieb läuft. Die Wärmepumpe übernimmt dabei den Großteil der Wärmeerzeugung und nur an den wenigen besonders kalten Tagen im Winter übernimmt die Gasheizung die Spitzenlast. Dieser Spitzenlastkessel kann komplett neu sein, aber auch die noch funktionsfähige vorhandene Gasheizung kann für einige Zeit diese Rolle übernehmen.
Anhand eines Beispielgebäudes vergleicht die Verbraucherzentrale die Hybridlösung mit der einfachen Erneuerung der Gasheizung. Dabei berücksichtigt sie die Anschaffungskosten beider Systeme, die Förderung, die Finanzierung sowie die Kosten des laufenden Betriebs. Ergebnis: Über 20 Jahre betrachtet sind die Hybridlösungen meist günstiger.
„Die Kombination einer neuen Wärmepumpe mit einer vorhandenen Gas- oder auch Ölheizung hat in bestimmten Fällen durchaus ihren Charme“, erklärt Hans Weinreuter, Fachbereichsleiter Energie und Bauen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Man hat dann ein paar Jahre Zeit, das Haus zu modernisieren und damit bereit für niedrigere Heizwassertemperaturen zu machen. So kann dann die Wärmepumpe allein den kompletten Bedarf decken und die alte Heizung endgültig entsorgt werden.“
Kostenrisiken von Gasheizung und Wärmepumpen-Hybridanlagen
Bei der Gasheizung ergeben sich die Kostenrisiken aus der zu erwartenden Steigerung des CO2-Preises und steigender Netzentgelte bei einer künftig sinkenden Zahl an Haushalten, die mit Erdgas heizen werden. Erdgasheizungen, die im nächsten Jahr eingebaut werden, müssen zudem ab 2029 gewisse Mindestquoten von Biogas oder Wasserstoff nutzen. Diese Quoten steigen im Sechsjahresrhythmus deutlich und werden die Heizkosten weiter erhöhen. Da die damit verbundenen Zusatzkosten momentan nicht genau beziffert werden können, sind sie im Beispielvergleich nicht berücksichtigt.
Bei der Hybridlösung hat man beim Gasanteil ebenfalls die genannten Kostenrisiken. Hinzu kommt die Erfahrung, dass Wärmepumpen auch im Hybridbetrieb deutlich empfindlicher auf Planungs- und Ausführungsfehler durch die Installateure reagieren. Auch dies macht sich dann durch unnötig hohe Betriebskosten bemerkbar. Da manche Betriebe noch zu wenig Detailkenntnisse in Sachen Wärmepumpe haben, sollte man bei der Suche nach einem geeigneten Betrieb nach den vorhandenen Erfahrungen und nach Referenzanlagen fragen.
Die Details sowie die zugehörigen Zahlen und angenommenen Randbedingungen für den Vergleich von Gasheizung und Gas-Wärmepumpe-Hybridanlage können der dreiseitigen Übersicht „Gasheizung oder Gas-Wärmepumpe-Hybridanlage?“ der Verbraucherzentrale mit vielen Daten und Grafiken entnommen werden.
Informations- und Beratungsangebote der Verbraucherzentrale
Im Rahmen ihrer Aktion „Heizung mit Zukunft“ bewertet die Verbraucherzentrale für Interessierte kostenlos die individuelle Situation ihres Hauses und gibt Empfehlungen zu Sparmaßnahmen und Heizungstechnik. Wer Interesse an einer Berechnung hat, kann einen Datenbogen ausfüllen und per E-Mail unter energie@vz-rlp.de an die Verbraucherzentrale schicken. Ein Energieberater der Verbraucherzentrale erläutert die Auswertung in einem anschließenden Beratungsgespräch. Weitere Informationen auch zu anderen Heizsystemen bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite. Welche Vorgaben das neue GEG macht und welche Übergangsfristen im Einzelfall gelten, ist ebenfalls auf der Homepage der Verbraucherzentrale nachzulesen.
Im nächsten Teil der Serie nimmt die Verbraucherzentrale das Thema Holzpelletheizungen unter die Lupe.
VZ-RLP
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität: