- Verbraucherfreundliche Novelle des Rechtsrahmens der Fernwärmeversorgung sorgt für Akzeptanz bei Verbraucher:innen.
- Mehr Preistransparenz und eine bundesweite Preisaufsicht sind überfällig.
- Kein Anschluss- und Benutzungszwang und Orientierung der Preise an den tatsächlichen Kosten notwendig.
Die Fernwärmeversorgung soll im Zuge der geplanten Wärmewende in Deutschland weiter ausgebaut werden. Mit der kommunalen Wärmeplanung soll bis Mitte 2026 in großen Städten und bis 2028 in kleineren Orten festgelegt sein, wo ein Ausbau einer Nah- oder Fernwärmeversorgung voraussichtlich kommen wird. Der aktuelle Rechtsrahmen für die Fernwärme in Deutschland besteht mit nur geringen Änderungen seit 1980. Dass es hier einen dringenden Handlungsbedarf gibt, ist offensichtlich. Dies sieht auch das Bundeswirtschaftsministerium so und arbeitet an einer Novellierung. Die diesjährige Verbraucherschutzministerkonferenz, die vom 12. bis 14. Juni in Regensburg tagt, hat dieses Thema daher auf der Tagesordnung.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass in einem monopolartig strukturierten Sektor wie der Fernwärmeversorgung, bei der für die Kund:innen kein Versorgerwechsel möglich ist, besondere Schutzmechanismen für Verbraucher:innen greifen müssen. „Um die Ziele einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 zu erreichen, ist es vor allem notwendig bei den privaten Verbraucher:innen durch eine transparente und faire Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für Akzeptanz zu sorgen“, betont Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale sind die folgenden Punkte zentral für eine verbraucherfreundliche Novellierung des Rechtsrahmens:
Mehr Transparenz und Preisaufsicht im Monopolmarkt Fernwärme
In Monopolmärkten ist ein hohes Maß an Preistransparenz wichtig. Das gilt für die möglichst einheitliche Art der Preisangabe sowohl für den laufenden Bezug als auch für den erstmaligen Netzanschluss. Daher fordert die Verbraucherzentrale ein bundesweites Wärmenetzregister, angesiedelt bei einer unabhängigen Behörde, in der Daten zu allen Netzen dargestellt werden, sowie eine zugehörige Wärmenetzkarte.
Da es keinen Wettbewerb zwischen verschiedenen Wärmeanbietern gibt, der preisdämpfend wirken könnte, ist eine bundesweite Preisaufsicht durch eine Bundesbehörde notwendig. Die Einrichtung einer Schlichtungsstelle allein reicht nicht aus.
Kein Anschluss- und Benutzungszwang
Auf einen Anschluss- und Benutzungszwang in fernwärmeversorgten Gebieten ist zu verzichten. Nur so – und mit attraktiven Bedingungen – schafft man Akzeptanz bei den privaten Haushalten für diesen Energieträger. Schon die Diskussion eines Anschluss- und Benutzungszwangs führt dazu, dass die Akzeptanz der Wärmewende in Deutschland deutlich sinken würde.
Mangelnde Transparenz in Preisänderungsklauseln beheben
Bisher sorgen vor allem diffizile Vertragsbedingungen und dabei insbesondere komplexe Preisänderungsklauseln für eine geringe Nachvollziehbarkeit bei den Verbrauchern. Insbesondere der Preisbildungsmechanismus auf dem Fernwärmemarkt ist für Verbraucher eine Black Box.
Die Wahl und Ausgestaltung der Indizes, die Fernwärmeanbieter in ihrer Preisänderungsklausel verwenden, können erhebliche Auswirkungen auf den Umfang und den Zeitraum der Preisentwicklung haben.
Daher fordert die Verbraucherzentrale den Ausschluss von Börsenpreisindizes bei Formeln zur Preisänderungsberechnung. Versorger sollen künftig ihre tatsächlichen Kosten im Kostenelement darstellen.
Im Vorfeld der Verbraucherschutzministerkonferenz hat die Verbraucherzentrale auf diese Punkte in einem Brief an Ministerin Binz, zuständig für den Verbraucherschutz sowie an Ministerin Eder, zuständig für das Thema Energie, hingewiesen und um Unterstützung gebeten.
VZ-RLP
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität: