Ratgeber Kosten und Vertragsfallen beim Immobilienkauf

Pressemitteilung vom
Kostenplanung auf sicherem Fundament. Ratgeber informiert über Fallen beim Immobilienkauf
Titelbild des Ratgebers Kosten und Vertragsfallen beim Bauen
  • Der Erwerb einer Immobilie ist mit erheblichen Kosten verbunden
  • Auch ungeplante Kosten sollten miteinkalkuliert werden
  • Der Ratgeber der Verbraucherzentrale informiert mit Hilfe von verschiedenen Checklisten über versteckte Kosten und Vertragsfallen
Off

Wer derzeit ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen will, weiß um Immobilienpreise auf Rekordniveau und steigende Hypothekenzinsen. Auch wenn man sich darüber ärgert: Diese Kosten lassen sich einplanen. Als Falle entpuppen können sich hingegen die Posten, die beim Kauf einer neuen oder gebrauchten Immobilie erst einmal unter den Tisch gefallen sind. Weil etwa der Bauträger nicht deutlich genug informiert hat, dass noch Kosten für das Anfahren von Mutterboden anfallen. Oder beim Verkauf der tatsächliche Sanierungsbedarf der Immobilie verschleiert wurde. Die Neuauflage des Ratgebers „Kosten- und Vertragsfallen beim Immobilienkauf“ der Verbraucherzentrale bietet das notwendige Handwerkszeug, um häufige Risiken rechtzeitig zu erkennen und das Fundament für eine solide Kostenplanung zu legen.

Ob unvollständige Bau- und Leistungsbeschreibungen, viel zu ungenaue Zahlungspläne oder ein hoher Sanierungsbedarf – 80 Checkblätter sind der Schlüssel, um Offerten und Kaufverträge auf verschleierte Kosten hin abzuklopfen. Viele weitere helfen dabei, mögliche Fallen im Vertrag aufzudecken. Das Buch bietet darüber hinaus wichtige Hintergrundinformationen und verschafft mit Hilfe von Fragebögen und Übersichten einen Überblick, ob die ins Auge gefasste Immobilie trotz der eventuell zu erwartenden Zusatzkosten und Risiken überhaupt noch in Frage kommt oder nicht.

Der Ratgeber „Kosten- und Vertragsfallen beim Immobilienkauf. Haus oder Wohnung – neu oder gebraucht“ hat 272 Seiten und kostet 29,90 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist außerdem in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis für Redaktionen:

Rezensionsexemplare unter Tel. 0211 / 38 09-363 oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw
Pressetext und Cover:
www.verbraucherzentrale.nrw/buecher-und-ebooks/kosten-und-vertragsfallen

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will nun auch in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Koalitionsvertrag 2025: Was er für Verbraucher:innen bedeutet

Die nächste Bundesregierung aus Union und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag etliche Maßnahmen angekündigt, die den Alltag von Verbraucher:innen verbessern sollen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat 100 dieser Vorhaben geprüft – mit gemischtem Fazit, auch wenn die Richtung stimmt.
Ein Smartphone zeigt die UK-Regierungswebsite zur Beantragung der elektronischen Reisegenehmigung (ETA) für das Vereinigte Königreich an. Im Hintergrund ist ein verschwommener Bildschirm mit weiteren Informationen zur ETA sichtbar.

ETA für Großbritannien beantragen – Wie erkenne ich betrügerische Seiten?

Seit April 2024 ist für Reisen nach Großbritannien eine ETA nötig, wenn kein anderer Aufenthaltstitel oder Visum vorliegt. Wer nicht genau hinsieht, zahlt schnell das Zehnfache des offiziellen Preises – und hat immer noch keine Einreisegenehmigung.