Geldinstitute setzen Kund:innen mit Negativzinsen unter Druck

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor Angeboten der Banken und Sparkassen
Zickzacklinie eienr Zinsentwicklung.
  • Immer mehr Kreditinstitute verlangen von Kund:innen Verwahrentgelte für ihre Guthaben.
  • Oftmals werden Alternativen zur Anlage des Geldes angeboten, um diese Verwahrentgelte zu vermeiden.
  • Die Verbraucherzentrale mahnt zur Vorsicht, da diese Alternati-ven oftmals nicht dem Bedarf der Betroffenen entsprechen.
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Immer mehr Banken und Sparkassen in Deutschland verlangen von ihren Kund:innen Verwahrentgelte für Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten. Wer eine entsprechende Vereinbarung nicht akzeptiert, dem droht die Kündigung. Zugleich bieten sie ihren Kund:innen Alternativen an, damit kein Verwahrentgelt fällig wird.

„Nach unseren Erfahrungen sind die angebotenen Produkte aber in vielen Fällen nicht bedarfsgerecht, da sie häufig unflexibel, teuer und oft auch risikoreicher sind als die bisherigen, sicheren Einlagen“, so Josephine Holzhäuser, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Gerade für ältere Menschen, die häufig auf die flexible Verfügbarkeit ihres Geldes angewiesen sind, können unflexible oder risikoreiche Produkte zum Problem werden.“

In letzter Zeit haben sich beispielsweise bei der Verbraucherzentrale vermehrt Senior:innen gemeldet, denen Bausparverträge mit hohen fünf- oder sechsstelligen Bausparsummen als Alternative zu ihrem bisherigen Tagesgeldkonto angeboten worden sind. Hierbei handelt es sich zwar um ein sicheres Produkt, allerdings ist es sehr unflexibel und daher in den entsprechenden Fällen nicht bedarfsgerecht. Betroffenen kann eine solche Anlageempfehlung mitunter also teuer zu stehen kommen.

Vorsicht Provisionsfalle
„Die Geldinstitute nutzen die Drohkulisse ,Verwahrentgelt‘ auch, um den Ratsuchenden Anlageprodukte wie private Rentenversicherungen zu verkaufen, für die sie hohe Provisionen erhalten“, weiß Holzhäuser. Auch für Investmentfonds kassieren die Geldinstitute grundsätzlich Ausgabeaufschläge und jährliche Bestandsprovisionen. Zudem handelt es sich bei einem Fonds um ein risikoreicheres Produkt, das auch immer zur persönlichen Risikobereitschaft und Risikotragfähigkeit passen muss.

„Wer Negativzinsen ausweichen möchte, landet so nicht nur ganz schnell in der Provisionsfalle der Banken und Sparkassen, sondern schließt möglicherweise auch ein Produkt ab, das böse Überraschungen wie etwa Kapitalverluste mit sich bringen kann“, so Holzhäuser. „Machen Sie daher gegenüber Ihrem Kreditinstitut deutlich, dass Sie sich nicht unter Druck setzen lassen und dass Sie sich die Zeit nehmen werden, den Anlagevorschlag zu prüfen“, rät Holzhäuser.

Unklare Rechtslage
Ob die Geldinstitute Verwahrentgelte überhaupt verlangen dürfen, ist juristisch noch umstritten. Hier sind derzeit mehrere Gerichtsverfahren zu unterschiedlichen Fallkonstellationen anhängig und es wird wohl noch dauern, bis diese Rechtsfrage abschließend geklärt ist. Daher ist es durchaus sinnvoll, seine Anlagen zu überprüfen und sich nach Alternativen umzusehen, hierbei gilt: kritisch bleiben und keinesfalls vorschnell etwas unterschreiben.

Verbraucherzentrale hilft
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet auf ihrer Homepage umfangreiche, allgemeine Informationen zum Thema Verwahrentgelte sowie zur Geldanlage an.  

Zudem bietet sie eine umfangreiche individuelle und anbieterunabhängige Beratung zum Thema Geldanlage an. Weitere Informationen dazu finden Interessierte unter Beratungsangebot Geldanlage. Aufgrund der hohen Nachfrage gibt es derzeit längere Vorlaufzeiten bis zu den nächsten freien Terminen.   

VZ-RLP

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